"Wenn sich ein Landgraf zum Bischof erhebt"
Auf dem Paradeplatz in Ziegenhain steht seit Dezember 2022 eine Bronzefigur, die der Schwalmstädter Bildhauer Lutz Lesch für die Konfirmationsstadt gestaltet hat. Landgraf Philipp der Großmütige präsentiert jene historisch bedeutsame Kirchenordnung mit der er die Konfirmation für seine Grafschaft verpflichtend eingeführt hat. Dem aufmerksamen Betrachter stellt sich die Frage: Wie kommt ein Landgraf dazu Kirchengesetze zu erlassen?
Die Antwort findet sich im Jahr 1526. Dieses Datum ist in Hessen das Geburtsjahr des „Landesherrlichen Kirchenregiments“. Durch eine Synode in Homberg wurde damals die Landgrafschaft Hessen auf Veranlassung des Landgrafen evangelisch.
Veranstalter ist der Verein zur Förderung der Konfirmationsstadt. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.
Die Antwort findet sich im Jahr 1526. Dieses Datum ist in Hessen das Geburtsjahr des „Landesherrlichen Kirchenregiments“. Durch eine Synode in Homberg wurde damals die Landgrafschaft Hessen auf Veranlassung des Landgrafen evangelisch.
Der Landesherr sagt sich und sein Volk vom Papsttum los und setzt sich in den Rang eines Bischofs, verantwortlich für alle kirchlichen Belange. Er sah sich theologisch legitimiert durch Schriften Martin Luthers und kaiserlich legitimiert durch einen Reichabschied auf dem Reichstag zu Speyer im gleichen Jahr.
400 Jahre lang haben so in Deutschland die Ereignisse aus dem Jahr 1526 das Verhältnis von Kirche und Staat unter dem Begriff des „Landesherrlichen Kirchenregiments“ mitbestimmt und insbesondere für die evangelischen Kirchen geprägt.
Dr. Werner Meyreiß, Pfarrer im Ruhestand und ehemaliger Stadtrat wird in einem Vortrag am 31. März um 19.00 Uhr in der Bodega del Castillo (Paradeplatz 2 in Schwalmstadt-Ziegenhain) dieses Themenfeld in seinen historischen und politischen Dimensionen unter dem Titel: „Wenn sich ein Landgraf zum Bischof erhebt.“ beleuchten.

Steht seit Dezember 2022 in Ziegenahain: Die Bronzeskulptur des Landgrafen von Hessen.

Am 26.03.2026 bietet die Jugendförderung des Schwalm-Eder-Kreises eine Bildungs-fahrt zur CREATIVA nach Dortmund an. Auf Europas größter Kreativmesse werden DIY-Trends erlebbar, neue Kreativtechniken- und Materialien können vor Ort ausprobiert werden und die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in kommende Produkte, Techniken und Trends aus der Kreativwelt. Die Fahrt richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendarbeit, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, sowie Ehrenamtliche. Im Teilnahmebetrag von 28,00€ sind Bustransfer und Eintritt enthalten. Weitere Informationen zur Tagesfahrt und der Anmeldung erhalten Sie bei der Jugendförderung des Landkreises, Ansprechperson: Franziska Jäger, Tel.: 05681 775 5178 , E-Mail: franziska.jaeger@schwalm-eder-kreis.de https://www.schwalm-eder-kreis.de/Jugend-Familie-und-Soziales/Jugend-und-Familie.htm/Aemter/51-7-Jugendfoerderung.html? https://www.messe-creativa.de/

Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Kindertagesstätte „Schwälmer Stadtwichtel“ zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbegebiete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohnwert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Übernahme einer Einzelintegrationsmaßnahme Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemäß des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans Identifikation und Umsetzung unserer pädagogischen Konzeption und aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes Erkennen und Beurteilen des Entwicklungsstandes der einzelnen Kinder sowie Einzelfallbeobachtungen inkl. Dokumentation und Evaluation Aktive Teamarbeit und regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Weiterbildungen Ihr Anforderungsprofil: abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher oder Anerkennung als Fachkraft gemäß § 25 b HKJGB motivierte, verantwortungsbewusste, kontakt- und einsatzfreudige Persönlichkeit soziale und kommunikative Kompetenz Team-, Konfliktfähigkeit und Spaß, in einem großen Team zu arbeiten ein gewisses Maß an Flexibilität bei den Arbeitszeiten Unser Angebot: Alle Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), wie Entgelt, Jahressonderzahlung, SuE-Zulage, Leistungsentgelt in Form des sog. alternativen Entgelt-Anreizsystems usw. 30 Tage Urlaub sowie 2 zusätzliche Regenerationstage Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Es handelt sich um eine befristete Stelle bis zum 31. Juli 2026. Es wird angestrebt, das Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiterzuführen. Die Einstellung erfolgt in Vollzeit mit z. Z. 39 Stunden wöchentlich (30 Std. Einzelintegration, 9 Std. Gruppendienst). Entgelt wird nach der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE gewährt. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 20. Februar 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernichten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich.

Bis Ende März 2026 ist die Gedenkstätte zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: geschlossen Dienstag bis Freitag: 14–17 Uhr jeden 2. und 4. Sonntag im Monat: 14–17 Uhr Darüber hinaus sind Termine, zum Beispiel für schulische und außerschulische Gruppen, nach vorheriger Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Ab April 2026 ist die Gedenkstätte wieder wie gewohnt geöffnet. https://www.gedenkstaette-trutzhain.de/

Der Nachbarschaftshilfeverein Altenhilfe Treysa e. V. startet mit Beginn des neuen Jahres ein dauerhaftes, monatliches Erzählcafé. Das Angebot richtet sich an alle, die sich an alltägliche Dinge aus ihrem Leben erinnern möchten und Freude daran haben, diese Erinnerungen mit anderen zu teilen. Im Mittelpunkt des Erzählcafés stehen persönliche Geschichten aus dem Alltag früherer Zeiten. In offener und ungezwungener Atmosphäre besteht die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen. Thematisch können sich die Treffen jeweils an unterschiedlichen Aspekten des täglichen Lebens orientieren. Das Erzählcafé findet im RoSenhaus der Altenhilfe Treysa e. V., Rosengasse 3, in Schwalmstadt-Treysa statt. Die Termine werden einmal im Monat angeboten. Der Eintritt ist frei. https://www.altenhilfe-treysa.de/

