11.06.2025 Ideen für die Nahversorgung von morgen

In vielen ländlichen Regionen fehlt es an einer verlässlichen Nahversorgung – doch es gibt Wege, das zu ändern. Der kommende Dorfladenstammtisch am 11. Juni 2025 bietet genau dazu die passende Plattform.
Ab 18:30 Uhr sind Interessierte eingeladen, sich in der Metzgerei Bechtel (Mein Markt 24), Kasseler Straße 22a in Loshausen, über zukunftsfähige Dorfladenkonzepte zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Nahversorgung engagieren wollen – ob als Privatperson, aus der Kommunalpolitik oder als zukünftige:r Betreiber:in eines Dorfladens.
Organisiert wird der Abend von einem erfahrenen Lebensmittelgroßhandel, der seit über 80 Jahren Dorfläden in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen beliefert. Ziel ist es, gemeinsam neue Wege zu finden, um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern und nachhaltige Lösungen umzusetzen.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ab 18:30 Uhr sind Interessierte eingeladen, sich in der Metzgerei Bechtel (Mein Markt 24), Kasseler Straße 22a in Loshausen, über zukunftsfähige Dorfladenkonzepte zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Nahversorgung engagieren wollen – ob als Privatperson, aus der Kommunalpolitik oder als zukünftige:r Betreiber:in eines Dorfladens.
Organisiert wird der Abend von einem erfahrenen Lebensmittelgroßhandel, der seit über 80 Jahren Dorfläden in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen beliefert. Ziel ist es, gemeinsam neue Wege zu finden, um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern und nachhaltige Lösungen umzusetzen.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html