Windenergie in der Gemeinde Willingshausen und Stadt Schwalmstadt

Wasenberg/Treysa - Klimaschutz, Energiewende und lokale Wertschöpfung sind eng miteinander verbunden, bis 2045 soll umweltfreundlicher Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle. Dies eröffnet Städten und Gemeinden Möglichkeiten. Die Gemeinde Willingshausen sowie die Stadt Schwalmstadt möchten diese Möglichkeiten nutzen.

Gemeinsam mit den lokalen Partnern Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll sowie der EAM Natur GmbH ist ein Windpark im Bereich zwischen Wasenberg und Treysa geplant. Die Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll hat in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich Projekte dieser Art umsetzen können, so z.B. in Schwalmstadt oder Ottrau, jeweils gemeinsam mit der EAM Natur Energie GmbH, einem ebenfalls regionalen Unternehmen. Die EAM Natur Energie GmbH sieht in diesem Projekt ein gutes Potential, die Energiewende vor Ort gut voranzubringen.

Diese Projekte stellen einen weiteren Baustein dar, welcher zur Umsetzung der Energiewende und Wertschöpfung in der Region einen Beitrag leisten kann. Denn jede Windenergieanlage kann bis zu 14 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Damit können über 4000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Darüber hinaus ist es allen Beteiligten sehr wichtig frühzeitig mit allen Interessierten ins Gespräch zu kommen.

„Um einen Überblick über den aktuellen Planungsstand zu geben sowie Befürwortern und Kritikern gleichermaßen Informationen zu vermitteln und einen Austausch zu ermöglichen, richten wir gemeinsam eine Informationsveranstaltung aus“, erläutern die Bürgermeister Luca Fritsch und Tobias Kreuter. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen während der Veranstaltung beleuchtet werden. Man freue sich auf rege Beteiligung und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, so die Bürgermeister.

Vor Ort werden Vertreterinnen und Vertreter der EAM Natur Energie GmbH sowie der Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll anwesend sein. Bürgerinnen und Bürger aus Schwalmstadt, Wasenberg sowie der umliegenden Umgebung sollen die Möglichkeit erhalten bei der Infoveranstaltung mit allen ins Gespräch zu kommen, sich zu informieren und auszutauschen. Die Veranstaltung findet statt am Montag, den 08. Juli ab 19:30 Uhr, im Haus der Generationen Wasenberg (Am Rathaus 4, 34628 Willingshausen-Wasenberg).

Geplanter Ablauf der Veranstaltung:
19:15 Uhr Einlass
19:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung
19:30-19:50 Uhr Vorstellung des Projektes seitens Energiegenossenschaft und EAM
Im Anschluss Rundgang der Besucherinnen und Besucher
21:30 Uhr Ende der Veranstaltung
15. Juli 2025
„The Vikings“ Sommerfest am 2. August in Treysa um 14 Uhr. Die Gäste dürfen sich auf frisch gezapftes Bier vom Fass und Bratwurst vom Grill freuen. Unterstützt wird die Veranstaltung unter anderem von der Privatbrauerei Schwalm Bräu und Bornmann. Der Eintritt ist frei.
15. Juli 2025
Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.
15. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html
15. Juli 2025
Das Team der Kita Wiegelsweg hat im Juni 2025 erfolgreich die Zertifizierung für die umfassende Marte Meo-Fortbildung erhalten. Dabei handelt es sich um eine videobasierte Methode, die pädagogische Fachkräfte darin unterstützt, Kinder in ihrer Entwicklung gezielt zu begleiten und zu fördern.
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