Zweites Gründertreffen des VGZ Schwalm in diesem Jahr gut besucht
Gründertreffen bei ReMax direkt GmbH in Frielendorf ein voller Erfolg
Am 13. Juni 2024 kamen Gründerinnen und Gründer aus der Region auf dem Betriebsgelände der ReMax direkt GmbH zusammen. Organisiert vom Virtuellen Gründerzentrum Schwalm (VGZ Schwalm), folgten über 40 Teilnehmende aus verschiedenen Branchen der Einladung.
Michael und Frank Wiegand, die Geschäftsführer der ReMax direkt GmbH, hatten vor über 15 Jahren selbst mit Unterstützung des VGZ Schwalm gegründet und stellten daher gerne ihre Räumlichkeiten für das Treffen zur Verfügung.
Das Gründertreffen bot eine einmalige Gelegenheit für Gründer, Kleinunternehmer und Selbstvermarkter aus unterschiedlichsten Bereichen, sich zu vernetzen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Die Vielfalt der vertretenen Unternehmen aus dem Schwalm-Eder-Kreis spiegelte die Innovationskraft und Dynamik der regionalen Wirtschaft wider.
Der Abend begann mit einem inspirierenden Vortrag von Charlotte von Riess zum Thema Recruiting. Die entspannte Atmosphäre förderte den informellen Austausch und legte den Grundstein für bereichernde Gespräche.
Bürgermeister Jens Nöll begrüßte die Anwesenden herzlich und betonte die Bedeutung des Beratungsangebots des Virtuellen Gründerzentrums für die lokale Wirtschaft. Er zeigte sich erfreut über die positive Entwicklung der Gründerszene in Frielendorf und den umliegenden Gemeinden.
Die Teilnehmenden konnten nicht nur von dem Vortrag profitieren, sondern auch von informativen Gesprächsrunden. Vertreter der IHK Kassel-Marburg, der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises, der LEADER-Region Schwalm-Aue und der HWK Kassel teilten wertvolle Einblicke und präsentierten Ressourcen zur Unterstützung von Gründern in der Region.
Das Gründertreffen war ein voller Erfolg und zeigte einmal mehr die Bedeutung von Netzwerken und Austausch für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Die Geschäftsführerin des VGZ Schwalm, Tanja Damm, plant bereits weitere Veranstaltungen, um die Gründerkultur in der Region nachhaltig zu stärken.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html