Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest aufgehoben

Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote gelten ab sofort nicht mehr

Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Schwalm-Eder-Kreis: Der Kreis hebt mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest wieder auf. Damit gelten im gesamten Kreisgebiet ab sofort nicht mehr:

• die Aufstallungspflicht für Geflügel,
• das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie
• das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.

Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.

Nach erneuter Bewertung der aktuellen Lage und unter Abwägung der Risiken sieht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkungen.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veterinärverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.
13. Juli 2026
Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit
10. Juli 2026
Virtuelles Gründerzentrum Schwalm-Eder 
10. Juli 2026
Endlich ist es soweit: Die Festzeitschrift zum 75-jährigen Jubiläum von Trutzhain steht ab sofort als digitale Ausgabe zur Verfügung
Show More