Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest aufgehoben
Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote gelten ab sofort nicht mehr
Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Schwalm-Eder-Kreis: Der Kreis hebt mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest wieder auf. Damit gelten im gesamten Kreisgebiet ab sofort nicht mehr:
• das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie
• das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.
Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veterinärverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.





