Mitternachts Shopping am 30. Juni in Treysa
Spaß, Spiel und Shopping-Erlebnis für die ganze Familie

Das Mitternachts Shopping in Treysa ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im Eventkalender von Schwalmstadt. Nicht nur allein wegen des ausgedehnten Einkaufsvergnügen bis Mitternacht, sondern auch um Freunde zu treffen, das reichhaltige Angebot der heimischen Gastronomie zu genießen und sich bestens unterhalten zu lassen. Livemusik, unterhaltsame Acts, Angebote und Aktionen der Geschäfte sorgen für eine besondere Atmosphäre in den Abendstunden.
Einkaufen bis Mitternacht
Am Freitag, dem 30. Juni lädt der Gewerbe- und Tourismusverein G.u.T. gemeinsam mit dem Stadtmarketing Schwalmstadt ab 17 Uhr in die Straßen und Gassen von Treysa ein. Zum gemütlichen Bummeln und Flanieren werden die Bahnhofstraße und die Wagnergasse teilweise für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und werden somit zur temporären Fußgängerzone. Des Weiteren gehören das Walkmühlenzentrum und die Schwalm-Galerie zum Festgebiet. Viele Geschäfte in Treysa öffnen ihre Türen an diesem Tag auch in den Abendstunden bis Mitternacht.
Bahnhofstraße wird Spielstraße
Spiel und Spaß, so lautet ein besonderes Motto bei der diesjährigen Veranstaltung. Und das nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Besucher des Festes. „Geh raus zum Spielen!“ Mit diesem Projekttitel konnte Schwalmstadt in diesem Jahr die Jury beim Landeswettbewerb „Ab in die Mitte“ überzeugen. Ein Teil dieses Projektes wird nun im Rahmen des Mitternachts Shoppings angeboten. Alle Besucher können sich bereits ab 17 Uhr auf lustige Spiele und Überraschungen wie z.B. Leitergolf, Gummitwist, Kubb (Wickinger-Schach), Hobbyhorse (Steckenpferd), 4-gewinnt oder Straßenboule freuen. Die Teilnahme an allen Spielangeboten erfolgt auf eigene Gefahr und wird kostenlos angeboten.
Livemusik und Feuershow
Musikalisch wird ebenfalls einiges geboten sowohl auf einer Bühne, als auch als Walkact. Die „Schwälmer Jungs“ werden ab 18 Uhr durch die Straßen und Gassen ziehen und zünftige Blasmusik und Evergreens spielen. Auf der Bühne rocken dann ab ca. 20 Uhr die „Himmelsstürmer“, eine Coverrockband aus Kassel. Als Walkact auf Stelzen wird „Betty Butterfly“ unterwegs sein und mit den Besuchern ihre Späße machen. Die Feuershow „Lichterloh“ wird zwischen 23 Uhr und Mitternacht sicherlich zu den Höhepunkten der abendlichen Veranstaltung gehören.
Einkaufen bis Mitternacht
Am Freitag, dem 30. Juni lädt der Gewerbe- und Tourismusverein G.u.T. gemeinsam mit dem Stadtmarketing Schwalmstadt ab 17 Uhr in die Straßen und Gassen von Treysa ein. Zum gemütlichen Bummeln und Flanieren werden die Bahnhofstraße und die Wagnergasse teilweise für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und werden somit zur temporären Fußgängerzone. Des Weiteren gehören das Walkmühlenzentrum und die Schwalm-Galerie zum Festgebiet. Viele Geschäfte in Treysa öffnen ihre Türen an diesem Tag auch in den Abendstunden bis Mitternacht.
Bahnhofstraße wird Spielstraße
Spiel und Spaß, so lautet ein besonderes Motto bei der diesjährigen Veranstaltung. Und das nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Besucher des Festes. „Geh raus zum Spielen!“ Mit diesem Projekttitel konnte Schwalmstadt in diesem Jahr die Jury beim Landeswettbewerb „Ab in die Mitte“ überzeugen. Ein Teil dieses Projektes wird nun im Rahmen des Mitternachts Shoppings angeboten. Alle Besucher können sich bereits ab 17 Uhr auf lustige Spiele und Überraschungen wie z.B. Leitergolf, Gummitwist, Kubb (Wickinger-Schach), Hobbyhorse (Steckenpferd), 4-gewinnt oder Straßenboule freuen. Die Teilnahme an allen Spielangeboten erfolgt auf eigene Gefahr und wird kostenlos angeboten.
Livemusik und Feuershow
Musikalisch wird ebenfalls einiges geboten sowohl auf einer Bühne, als auch als Walkact. Die „Schwälmer Jungs“ werden ab 18 Uhr durch die Straßen und Gassen ziehen und zünftige Blasmusik und Evergreens spielen. Auf der Bühne rocken dann ab ca. 20 Uhr die „Himmelsstürmer“, eine Coverrockband aus Kassel. Als Walkact auf Stelzen wird „Betty Butterfly“ unterwegs sein und mit den Besuchern ihre Späße machen. Die Feuershow „Lichterloh“ wird zwischen 23 Uhr und Mitternacht sicherlich zu den Höhepunkten der abendlichen Veranstaltung gehören.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html