Geführte Wanderung zum Treysaer Johannisfest am 23.06.

 Entlang des Wassergrabens von Frankenhain bis zum Marktplatz

Im Rahmen des diesjährigen Treysaer Johannisfestes, welches am Freitag, den 23. Juni stattfindet, wird eine geführte Wanderung entlang des historischen Wassergrabens von Frankenhain bis Treysa angeboten. Start der Wanderung ist um 17 Uhr an der Kirche in Frankenhain das Ziel ist der Marktplatz in Treysa, wo ab 19 Uhr das Johannisfest beginnt.

Geschichtlich belegt oder der Sage nach
Dass diese Wanderung entlang des Wassergrabens anlässlich des Johannisfestes angeboten wird, hat auch einen historischen Hintergrund, denn der Ursprung des Johannisfestes liegt darin, dass zur Erinnerung und als Dank für die erste Wasserversorgung der Treysaser Oberstadt, jährlich das Johannisfest auf dem Marktplatz gefeiert wird. Bei dem bunten Unterhaltungsprogramm auf dem Marktplatz steht dann allerdings vorrangig nur die „Sage von Johannes Ruhland“ im Vordergrund, der die erste Treysaer Wasserleitung auf abenteuerliche Weise gebaut haben soll.
Neben der Sage gibt es aber auch historisch belegtes Wissen, wie und wann die Wasserversorgung tatsächlich entstanden ist. Während der geführten Wanderung die durch Feld und Flur entlang des historischen Wassergrabens führt, erfahren die Teilnehmer wissenswertes und interessantes, nicht nur über den Wassergraben.
Begleitet und angeführt wird die Wanderung von Wanderführern des Knüllgebirgsvereins sowie von Stadtführern des Stadtgeschichtlichen Arbeitskreises.

Shuttlebus vom Haaßehügel nach Frankenhain
Ab 16:15 Uhr verkehrt am 23.06.ein kostenloser Shuttlebus vom Haaßehügel in Treysa, wo Pkw kostenlos geparkt werden können, zum Startpunkt der Wanderung an der Frankenhainer Kirche.
Aus Organisatorischen Gründen wird um Anmeldung zur Wanderung bis zum 22.6. um 12 Uhr gebeten. Anmeldung per Telefon unter 06691 207 438 oder per E-Mail an j.boettger@schwalmstadt.de. Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenfrei. Auch beim anschließenden Johannisfest auf dem Marktplatz ist der Eintritt frei.


Hier der geplante Ablauf der geführten Wanderung am Freitag, 23. Juni 2023 in der Übersicht:

  • 16:15 Uhr Treffen am Haaßehügel, Shuttelbus nach Frankenhain
  • 17:00 Uhr Start der Wanderung an der Frankenhainer Kirche
  • ca. 18:45 Uhr Ankunft Marktplatz Treysa
  • 19:00 Uhr Beginn Johannisfest
15. Juli 2025
„The Vikings“ Sommerfest am 2. August in Treysa um 14 Uhr. Die Gäste dürfen sich auf frisch gezapftes Bier vom Fass und Bratwurst vom Grill freuen. Unterstützt wird die Veranstaltung unter anderem von der Privatbrauerei Schwalm Bräu und Bornmann. Der Eintritt ist frei.
15. Juli 2025
Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.
15. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html
15. Juli 2025
Das Team der Kita Wiegelsweg hat im Juni 2025 erfolgreich die Zertifizierung für die umfassende Marte Meo-Fortbildung erhalten. Dabei handelt es sich um eine videobasierte Methode, die pädagogische Fachkräfte darin unterstützt, Kinder in ihrer Entwicklung gezielt zu begleiten und zu fördern.
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