Sonntagskonzert am Marktplatz mit dem Blasorchester Schwalmstadt 08.08.2021

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Das Blasorchester Schwalmstadt ist in der Region ein wichtiger Kulturträger, aber auch weit über die Grenzen der Region hinaus bekannt und beliebt. 40 junge Musikerinnen und Musiker sorgen für einen unverwechselbaren Sound. Barocke Bläsermusik genauso wie Melodien der berühmten Big Bands, Rock- und Popmusik erklingen neben klassischer Unterhaltungsmusik und sinfonischer Blasmusik.

Dementsprechend erfolgreich ist dieses Orchester. Zahlreiche Konzerte erfreuen Jahr für Jahr die Menschen der Region und des weiteren Umlandes. Bei den über 20 Reisen ins europäische Ausland haben sich die jungen Musikerinnen und Musiker zahlreiche Freunde erworben.


Wir freuen uns nach langer Spielpause das Blasorchester Schwalmstadt auf dem Marktplatz in Treysa zu begrüßen.


Für die Teilnehmer*innen gelten Abstands- und Mundschutzregelungen / Hygieneregeln, die einzuhalten sind!




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Sonntag, 08.08.2021

Marktplatz Treysa


Beginn: 11:00 Uhr

Ende: 13:00 Uhr

Für Sitzgelegenheiten ist gesorgt

Klappstühle optional

Eintritt frei - Hutspende



Auch bei den eintrittfreien Veranstaltungen wird um Anmeldung gebeten, da wir die Besucherzahlen begrenzen müssen!

Anmeldung
15. Juli 2025
„The Vikings“ Sommerfest am 2. August in Treysa um 14 Uhr. Die Gäste dürfen sich auf frisch gezapftes Bier vom Fass und Bratwurst vom Grill freuen. Unterstützt wird die Veranstaltung unter anderem von der Privatbrauerei Schwalm Bräu und Bornmann. Der Eintritt ist frei.
15. Juli 2025
Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.
15. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html
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