Aufruf Regionalbudget Schwalm-Aue 2024

Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Entwicklungsgruppe (LAG) kann jährlich ein Regionalbudget beim Land Hessen beantragen und das Geld an Kleinvorhaben von Vereinen, Verbänden, Privatinitiativen und Kommunen weiterleiten. Für 2024 steht uns dafür ein Budget von rund 90.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.


Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 01.03.2024. Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.


Gefördert werden:

  • Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
  • Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
  • Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen

Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.

Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.

Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung. https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525


Nicht gefördert werden:

  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
  • Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre. Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.

Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.


Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

  • Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
  • Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
  • Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
  • Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
  • Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
  • Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt, d.h. Genehmigung des Bauantrags liegt vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.
  • Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
  • Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen
  • Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
  • Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.


Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung

  • Bis zum 01.03.2024 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
  • Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
  • Bis zum 01.04.2024 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
  • Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
  • Bis zum 01.10.2024 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
  • Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2024 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.


Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61

E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de


PDF herunterladen:

Förderaufruf Regionalbudget Schwalm-Aue 2024

Projektblatt_Schwalm-Aue - Regionalbudget 2023-2027 (002)

1. August 2025
Das Parkhaus am Bahnhof Treysa ist vom 05.08. bis einschließlich 08.08.2025 wegen Sanierungsarbeiten an der Fahrbahnoberfläche gesperrt. Hierzu gehört auch der Kiss+Ride Parkplatz oberhalb des Parkhauses. Die unterste Halbetage wird durchgehend vom Hexengässchen aus befahrbar sein. Als Ausweichmöglichkeit steht der Haaßehügel-Parkplatz zur Verfügung. Dieser ist von der Osttangente aus erreichbar.
31. Juli 2025
Zu Beginn des Jahres 2023 haben die DEUTSCHE FERNSEHLOTTERIE und ihre Stiftung DEUTSCHES HILFSWERK ein starkes Zeichen für Zusammenhalt und gelebte Solidarität in Deutschland gesetzt. Mit einer Soforthilfe von insgesamt 30 Millionen Euro konnten Hunderte bedürftige gemeinnützige Organisationen unterstützt werden. Der Löwenanteil – stolze 23 Millionen Euro – ging dabei direkt an den Tafel Deutschland e.V. und seine Landesverbände. Die verbleibenden 7 Millionen Euro flossen in andere gemeinnützige Projekte. Besonders bemerkenswert: Die geförderten Organisationen mussten keinen Eigenanteil leisten – eine spürbare Erleichterung für eine unbürokratische und hürdenfreie Unterstützung. Zeit für ein Fazit: Dank der Unterstützung der DEUTSCHEN FERNSEHLOTTERIE konnten die Tafelangebote in Hessen deutlich gestärkt werden. Für viele Tafel-Kundinnen und -Kunden sind sie zu einem wichtigen Anker im Alltag geworden. Mehr als 5.000 ehrenamtliche Tafel-Helferinnen und -Helfer bilden das Rückgrat der Tafeln in Hessen. Sie sammeln, sortieren und verteilen die gespendeten Lebensmittel bedarfsgerecht. Dabei schenken sie den Bedürftigen nicht nur praktische Unterstützung, sondern auch menschliche Wärme und persönliche Zuwendung. „Mit unserer Soforthilfe konnten wir weit mehr bewirken als nur finanzielle Unterstützung zu leisten. Es war uns ein Herzensanliegen, das außergewöhnliche Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen – jener Menschen, die Tag für Tag das Wertvollste geben, was sie haben: ihre Zeit. Sie stehen jenen zur Seite, die das Leben vor besondere Herausforderungen stellt. Gleichzeitig wollten wir den Tafeln neue Kraft und eine stabile Basis geben. Es erfüllt uns mit großer Freude, dass dies gelungen ist. Möglich wurde all das erst durch die großartige Unterstützung der Millionen Mitspielerinnen und Mitspieler der DEUTSCHEN FERNSEHLOTTERIE. Ihnen gilt unser herzlicher Dank – denn mit jedem Los schenken sie nicht nur Hoffnung, sondern stärken auch das solidarische Miteinander in unserer Gesellschaft“, betont Christian Kipper, Geschäftsführer der DEUTSCHEN FERNSEHLOTTERIE und der Stiftung DEUTSCHES HILFSWERK. Die Soforthilfe der DEUTSCHEN FERNSEHLOTTERIE hat gezielt die Infrastruktur der Tafelangebote gestärkt. In Hessen konnten 35 der insgesamt 57 Tafeln des Landesverbandes Tafel Hessen e.V. in einem Gesamtvolumen von über 1.600.000 Euro von dieser Unterstützung profitieren. Damit konnten unter anderem 19 neue Kühltransporter angeschafft, 48 energiesparende Kühlgeräte und energetische Sanierungsmaßnahmen (z. B. Kühlzellen, PV-Anlagen oder Küchenausstattung) ermöglicht, über 202.000 Euro Energiekostenzuschuss bereitgestellt sowie temporär anfallende Personalkosten in Höhe von mehr als 332.000 Euro abfangen werden. Dadurch wurde die Arbeit der Tafeln in Hessen nachhaltig erleichtert und die Versorgung der Bedürftigen gesichert. „Unsere Tafeln in Hessen retten jedes Jahr über 780 Tonnen Lebensmittel und sorgen dafür, dass sie dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Jede helfende Hand macht einen Unterschied und ist ein wichtiger Teil unseres Engagements. Das Verteillager der Tafel Hessen konnte dank der großzügigen Förderung der Deutschen Fernsehlotterie energetisch saniert werden. Ohne diese Unterstützung wäre das nicht möglich gewesen – dafür sagen wir herzlich Danke!“, Erich Lindner, Stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Tafel Hessen e.V. Ein gutes Beispiel für die gezielte Unterstützung auf regionaler Ebene ist die Förderung der Langener Tafel im Landkreis Offenbach mit 58.950 Euro und der Tafel Kassel mit 26.100 Euro. Andreas Steppuhn, Vorsitzender des Tafel Deutschland e.V., hebt hervor: „Das Ausmaß der Armut in Deutschland wird von vielen Menschen – und auch von politischen Entscheidungsträgern – häufig unterschätzt. Die Unterstützung der Deutschen Fernsehlotterie war für uns und unsere Mitgliedsorganisationen in schwierigen Zeiten eine unverzichtbare Stütze. Seit 30 Jahren gibt es unseren Dachverband, aber eine so hohe Einzelförderung haben wir noch nie zuvor erhalten. Im Namen aller 75.000 Tafel-Helferinnen und -Helfer spreche ich der Deutschen Fernsehlotterie meinen herzlichen Dank aus. Ohne diese Soforthilfe hätten viele Tafeln dringend notwendige Investitionen weiterhin aufschieben müssen. Trotz dieser wertvollen Förderung bleiben alle Tafeln jedoch weiterhin dringend auf Spenden angewiesen, um ihre Arbeit auch in Zukunft aufrechterhalten zu können.“ Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) freut sich ebenfalls über die Tafel-Hilfe in seinem Bundesland: „Die Tafeln leisten einen unschätzbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Die Förderung durch die Deutsche Fernsehlotterie ist ein starkes Zeichen der Solidarität und hilft, die Arbeit der hessischen Tafeln auch künftig zu sichern. Ich danke der Deutschen Fernsehlotterie dafür, dass sie es möglich macht, den Menschen zu helfen, die am dringendsten auf Unterstützung angewiesen sind.“
31. Juli 2025
Der AWO-Betreuungsverein in Homberg, Kreisverband Schwalm-Eder e. V., Holzhäuser Str. 7, bietet regelmäßige telefonische oder persönliche Beratungen an. Sprechzeiten sind jeweils donnerstags, von 10-15 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir bitten für die Terminvergabe um vorherige telefonische Anmeldung unter Tel. 05681- 931893 . Für Interessierte besteht die Möglichkeit, sich zu allen Fragen rund um das Thema „Rechtliche Betreuung“ beraten zu lassen. Wir informieren bezüglich Grundlagen für eine rechtliche Betreuung, beantworten gerne Ihre Fragen, die sich im Rahmen einer bereits bestehenden rechtlichen Betreuung ergeben. Wer hingegen Vorsorge treffen möchte für den Fall, später einmal aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung entscheidungsunfähig zu werden, kann sich über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren. Unsere Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte nach dem „Hessischen Curriculum“ in Kooperation mit dem Betreuungsverein Schwalm und Eder e.V. aus Schwalmstadt wird vom 23.09.- 04.11.2024 dienstags ab 18 Uhr als online Veranstaltungen bei der VHS Schwalm- Eder angeboten: Anmeldungen unter: Tel. 05681- 775-775 oder online über die homepage der VHS www.vhs-schwalm-eder.de . Fachkundige Referenten geben einen Überblick über rechtliche, gesundheitliche und psychosoziale Grundlagen, sowie Hintergrund-informationen zu Themen wie Sozialrecht und Pflegeversicherung.
31. Juli 2025
Lernen Sie einmal die Länder des Lateinamerikas ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru; Brasilien und Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer : Peru/Arequipa: 25.10. – 05.12.2025 (16 – 17 Jahre alt) Brasilien: 11.01. – 26.02.2026 (14 – 16 Jahre alt) Peru/Arequipa: 19.04. – 22.05.2026 (16 – 17 Jahre alt) Mexiko/Guadalajara 22.04 – 15.06.26 (14 – 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: Herr Liebscher: 0711-625138 / 0172-6326322, Frau Putane und Frau Obrant: 0711-6586533, DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Schlossstraße 92 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533 Mob. 0172-6326322 E-Mail: gsp@djobw.de www.gastschuelerprogramm.de
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