Aufruf Regionalbudget Schwalm-Aue 2024

Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Entwicklungsgruppe (LAG) kann jährlich ein Regionalbudget beim Land Hessen beantragen und das Geld an Kleinvorhaben von Vereinen, Verbänden, Privatinitiativen und Kommunen weiterleiten. Für 2024 steht uns dafür ein Budget von rund 90.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.


Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 01.03.2024. Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.


Gefördert werden:

  • Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
  • Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
  • Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen

Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.

Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.

Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung. https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525


Nicht gefördert werden:

  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
  • Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre. Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.

Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.


Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

  • Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
  • Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
  • Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
  • Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
  • Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
  • Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt, d.h. Genehmigung des Bauantrags liegt vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.
  • Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
  • Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen
  • Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
  • Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.


Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung

  • Bis zum 01.03.2024 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
  • Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
  • Bis zum 01.04.2024 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
  • Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
  • Bis zum 01.10.2024 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
  • Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2024 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.


Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61

E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de


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Förderaufruf Regionalbudget Schwalm-Aue 2024

Projektblatt_Schwalm-Aue - Regionalbudget 2023-2027 (002)

von Stefan Pinhard 4. November 2025
Schwalmstadt. Zaubersocken, Froschskulpturen, Schmuck und allerlei Schönes zu allen Jahreszeiten, kleine Aufmunterungsgeschenke mit liebevollen Botschaften für vielfältigste Gelegenheiten – die Bandbreite an Geschenkideen in Ramonas Geschenkeladen in der Schwalm-Galerie ist immens. Ganz gleich, ob ein Mitbringsel oder eine Kleinigkeit zur Belohnung der eigenen Seele gesucht wird – bei Ramona Glawinski wird man fündig. Die 68-Jährige ist seit vier Jahrzehnten Unternehmerin mit eigenem Geschäft, wird jedoch Ende Februar in den Ruhestand gehen. Damit endet eine Ära – und zugleich öffnet sich eine Chance: Ramona Glawinski sucht eine engagierte Nachfolge, die den beliebten Laden in Treysa weiterführen möchte. Ihre Unternehmerinnenlaufbahn begann Glawinski einst am Marktplatz mit dem Geschäft „Shaki“, das sie nach ihrem Berufseinstieg als Erzieherin übernahm. Nach sechs Jahren folgte der Umzug in die Bahnhofstraße, wo sie 24 Jahre lang die „Fundgrube“ betrieb. „Über all die Jahre sind viele herzliche Freundschaften entstanden. Ich liebe den Kontakt zu den Menschen nach wie vor und habe auch immer ein offenes Ohr“, erzählt sie. Vor zehn Jahren zog ihr Geschäft schließlich in die Schwalm-Galerie um – ein Schritt, der neue Kundschaft und spontane Laufkundschaft aus der Region und darüber hinaus brachte. „Zu den Spontankäufen kommen Kunden auch aus umliegenden Großstädten, weil sie das Angebot und die persönliche Beratung schätzen“, so Glawinski. Besonders stolz ist sie auf ihre große, ausgefallene Kartenauswahl. „Diese Karten gibt es nicht an jeder Ecke – manche sind sogar besonders nachhaltig aus Zuckerrohrpapier gefertigt“, erklärt sie. Auch ihre Geschenkballons sind weit über Treysa hinaus bekannt. Seit 34 Jahren sorgt ihre außergewöhnliche Geschenkverpackung für leuchtende Augen bei Groß und Klein. „Die Qualität war mir bei all meinen Produkten immer wichtig. Ich habe die Ware auf Messen eingekauft, um mir selbst ein Bild von der Beschaffenheit zu machen“, so Glawinski, die ihren Laden mit einer Wäscherei-Annahmestelle ergänzte. Nun möchte sie nach 40 Jahren Selbstständigkeit kürzertreten: „Ich bin mir sicher, dass mir mein Geschäft fehlen wird, doch nach all den Jahren ist es Zeit für den Ruhestand. Die Familie braucht mich“, sagt sie dankbar und blickt mit Stolz auf ihre Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter: „Ich bin meinem Team sehr dankbar für die Unterstützung über all die Jahre.“ Damit das beliebte Fachgeschäft weiterbestehen kann, wünscht sich Ramona Glawinski, dass sich eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger findet, die oder der ihre Leidenschaft für schöne Dinge und den persönlichen Kundenkontakt teilt. „Mich würde es sehr freuen, wenn jemand den Laden fortführt. Mein Mietvertrag endet Ende Februar“, so Glawinski. Unterstützung bei der Nachfolgesuche erhält die Unternehmerin durch das Virtuelle Gründerzentrum Schwalm-Eder (VGZ), das Interessierte bei Fragen zur Unternehmensübernahme, Finanzierung und Fördermöglichkeiten gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises berät. „Gerade bestehende, etablierte Geschäfte bieten ideale Voraussetzungen für den Start in die Selbstständigkeit“, erklärt das VGZ. „Wir begleiten Gründungsinteressierte bei jedem Schritt – von der ersten Idee über die Businessplanerstellung bis hin zur Tragfähigkeitsbescheinigung.“ Wer Interesse an einer Übernahme von Ramonas Geschenkeladen hat, kann sich direkt an Ramona Glawinski oder an das Virtuelle Gründerzentrum Schwalm-Eder wenden.
von Stefan Pinhard 4. November 2025
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt. Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel. Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt. „Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar: www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten: Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein. • Ein Bestandsregister ist zu führen. • Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind. • Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. • Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen. Krankheitsanzeichen im Bestand • Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden. • Verdächtig sind insbesondere: • Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren • (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden) • Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate • Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme Was tun bei toten Wildvögeln? • Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen! • Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises: • E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de Hinweis für die Bevölkerung Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt. Weitere Informationen finden Sie hier: www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html
von Stefan Pinhard 3. November 2025
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle als pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Kindertagesstätte „Wiegelsweg“ zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemäß des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans Identifikation und Umsetzung unserer pädagogischen Konzeption und aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes Erkennen und Beurteilen des Entwicklungsstandes der einzelnen Kinder sowie Einzelfallbeobachtungen inkl. Dokumentation und Evaluation Aktive Teamarbeit und regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Weiterbildungen Ihr Anforderungsprofil: abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher oder Anerkennung als Fachkraft gemäß § 25 b HKJGB motivierte, verantwortungsbewusste, kontakt- und einsatzfreudige Persönlichkeit soziale und kommunikative Kompetenz Team-, Konfliktfähigkeit und Spaß, in einem großen Team zu arbeiten ein gewisses Maß an Flexibilität bei den Arbeitszeiten Unser Angebot: Alle Leistungen, wie Entgelt, Jahressonderzahlung, SuE-Zulage, leistungsorientierte Prämienzahlung usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 30 Tage Urlaub sowie 2 zusätzliche Regenerationstage Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Es handelt sich um eine befristete Stelle bis zum 31. Juli 2027. Es wird angestrebt, das Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiterzuführen. Die Einstellung erfolgt in Teilzeit mit 20 Stunden wöchentlich. Entgelt wird nach der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE gewährt. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 21. November 2025 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre ewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
29. Oktober 2025
Trutzhain – ein Ort mit einzigartiger Geschichte. Entstanden 1939 als Kriegsgefangenenlager Stalag IX A Ziegenhain, siedelten sich hier nach Flucht und Vertreibung ab 1948 zahlreiche Handwerksbetriebe an. Bis heute ist diese Geschichte im Ort sichtbar. Mit regelmäßigen kombinierten Führungen möchten die Gedenkstätte Trutzhain und die Weberei Egelkraut Geschichte und Handwerk für Interessierte erlebbar machen. Die ca. 2-stündige Führung beginnt in der Gedenkstätte, wo Besuchende die Historie des Ortes kennenlernen und führt entlang der ehemaligen Lagerstraße, an der zahlreiche Gebäude aus der Zeit des Kriegsgefangenenlagers erhalten sind. In der Weberei Egelkraut gibt es im Anschluss Einblicke in die Arbeitsweise einer traditionellen Weberei mit historischen Webstühlen, in der die Brokat- und Damaststoffe zum großen Teil heute noch so hergestellt werden wie vor 100 Jahren. Gegründet 1922 im Egerland ist auch die Weberei ein bedeutendes Industriedenkmal. Das Angebot richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Auch Schulklassen sind herzlich willkommen. Die Führung wird nach Voranmeldung dreimal monatlich an folgenden Terminen angeboten: • 30. Oktober 10 Uhr • 13. November 10 Uhr • 19. November 10 und 14 Uhr • 17. Dezember 10 und 14 Uhr • 18. Dezember 10 Uhr Die Voranmeldung erfolgt bei der Gedenkstätte unter: info@gedenkstaette-trutzhain.de oder unter 06691-710 662 . Das Angebot ist kostenfrei durch eine Projektförderung im Rahmen von „Kultur.Pflanzen.Knüll – ZusammenWachsen“ und findet in Kooperation des Vereins Kettbaum – Netzwerk für Webkunst und Textil-Kultur und Gedenkstätte und Museum Trutzhain statt. Gedenkstätte und Museum Trutzhain Seilerweg 1 34613 Schwalmstadt-Trutzhain Telefon 06691 710662 info@gedenkstaette-trutzhain.de www.gedenkstaette-trutzhain.de
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