Workshop Malerei „Frausein – Leben und Veränderung“ 18.09.2021
Fotos: Gabriele Günther
Frau-sein und Leben in seinen unterschiedlichen Zyklen und Veränderungsprozessen
Wir experimentieren und spielen mit Farben, Form, Licht und Schatten und übertragen unsere Eindrücke auf großformatige Leinwände. Inspiriert durch Musik werden künstlerische Prozesse gefördert. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es wird eine kleine Einführung von Farb- und Materialverhalten geben. Die heimische Künstlerin Gabriele Günther, die bereits für Ausstellungen in In- und Ausland gemalt hat, wird die Frauen im Workshop anleiten und in ihrem Gestalten unterstützen. Für eine Kinderbetreuung ist gesorgt.
Der Workshop findet im Rahmen von ART-Mobil statt, einem Projekt von Arbeit und Bildung e.V. Ziel ist es, Begegnungen von Frauen und Mädchen aus unterschiedlichen Kulturen mit oder ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte zu ermöglichen. Durch Theater, Musik und darstellender Kunst sollen sie ermutigt werden, aktiv am sozialen und kulturellen Leben in der Region teilzunehmen.
Parallel wird der Workshop mit Birgit Derx „Steine zum Leben erwecken“ angeboten, den Sie hier finden.
Der Workshop findet im Rahmen von ART-Mobil statt, einem Projekt von Arbeit und Bildung e.V. Ziel ist es, Begegnungen von Frauen und Mädchen aus unterschiedlichen Kulturen mit oder ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte zu ermöglichen. Durch Theater, Musik und darstellender Kunst sollen sie ermutigt werden, aktiv am sozialen und kulturellen Leben in der Region teilzunehmen.
Mehr über die Künstlerin Gabriele Günther finden Sie hier:
Samstag, den 18.9. - 11:00 bis 15:00 Uhr
Gelände der Totenkirche in Schwalmstadt-Treysa
Vor Ort gelten die 3-G-Regeln: Teilnehmende müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Corona-Test oder der Impfnachweis wird vor Ort geprüft.Gelände der Totenkirche in Schwalmstadt-Treysa
Parallel wird der Workshop mit Birgit Derx „Steine zum Leben erwecken“ angeboten, den Sie hier finden.
Das Projekt Art-Mobil wird gefördert vom Paritätischen Gesamtverband, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Anmeldungen sind bis drei Tage vor Beginn über dieses Anmelde-Formular, per E-Mail an wts@schwalmstadt.de
oder unter Tel. 06691-207-484 möglich.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html