Wasserentnahme aus Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis bis auf Weiteres verboten

Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit


Seit dem 9. Juli 2026 gilt im gesamten Schwalm-Eder-Kreis ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene niedrige Wasserführung vieler Gewässer.


Gewässer sollen geschützt werden

In den vergangenen Wochen sind nur geringe Niederschläge gefallen. Viele Gewässer führen deshalb aktuell nur noch wenig Wasser. Um die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Gewässer selbst vor weiteren Belastungen zu schützen, hat die Untere Wasserschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Das Entnahmeverbot gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die direkt an ein Gewässer angrenzen. Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung ist weiterhin erlaubt.


Ausnahmen vom Verbot

Von der Regelung ausgenommen sind die Eder sowie die Fulda ab der Edermündung in Richtung Kassel. Darüber hinaus kann die Untere Wasserbehörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen.

Die Einhaltung des Verbots wird von der Unteren Wasserbehörde kontrolliert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.


Weitere Informationen

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de abrufbar.

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