Wasserentnahme aus Eder und Fulda im Schwalm-Eder-Kreis untersagt
Der Schwalm-Eder-Kreis hat das bestehende Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer ausgeweitet. Mit einer Allgemeinverfügung vom 13. August 2026 ist die Entnahme von Wasser aus der Eder sowie aus der Fulda unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis bis auf Weiteres untersagt.
Ausgenommen ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung. Für zugelassene Benutzungen, etwa aufgrund bestehender Erlaubnisse oder Bewilligungen, gelten die jeweiligen Bestimmungen und Einschränkungen der entsprechenden Bescheide.
Grund für die Ausweitung
Bereits seit dem 9. Juli 2026 gelten im Schwalm-Eder-Kreis Einschränkungen bei der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Eder und die Fulda unterhalb der Edermündung waren zunächst aufgrund der Bewirtschaftung der Edertalsperre vom Entnahmeverbot ausgenommen.
Aufgrund der stark reduzierten Abgabemengen aus der Edertalsperre ist der Abfluss der Eder inzwischen jedoch unter die Niedrigwasserschwelle gefallen. Daher wurden auch diese Gewässer in das bestehende Entnahmeverbot aufgenommen.
Mit der Maßnahme soll eine weitere Verringerung der Wasserführung verhindert werden. Insbesondere sollen die Mindestwasserführung und die ökologischen Bedingungen in den Gewässern gesichert sowie Schäden für die dortige Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.
Verbot gilt bis auf Weiteres
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung und bis auf Weiteres. Die Einhaltung des Verbots wird durch die zuständige Behörde überwacht.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können nach den entsprechenden Vorschriften des Hessischen Wassergesetzes Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Die vollständige Allgemeinverfügung wurde vom Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises am 13. August 2026 erlassen.
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