Zuschüsse zur Miete - Stadt Schwalmstadt fördert gewerbliche Neuvermietungen

Leerstandsreduzierung von Ladenlokalen und Gewerbeimmobilien in Schwalmstadt

Sich verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, als Stadt Schwalmstadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien zu leisten.
Gefördert werden gewerbliche Immobilien im Raum Schwalmstadt, die bereits leerstehend sind oder durch bereits erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses ein Leerstand unmittelbar bevorsteht.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen. Ihnen wird eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
Über schriftliche Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Stadtverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Schwalmstadt bearbeitet.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Stadt Schwalmstadt.

Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zum Download sind auf der Homepage www.schwalmstadt.de in der Rubrik Wirtschaft/Verkehr oder per Emailanfrage unter wts@schwalmstadt.de erhältlich.

5. Oktober 2026
Die Ambulante Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder bietet im Frühjahr 2027 einen neuen Qualifikationskurs für Menschen an, die sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit engagieren möchten. Unter dem Titel „Sterbende begleiten lernen“ werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet, schwer kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige zu begleiten. Der Kurs umfasst insgesamt 100 Stunden und gliedert sich in einen Grundkurs, eine Praktikumsphase und einen Vertiefungskurs. Die Schulungen finden sowohl an Wochenenden als auch an einzelnen Abendterminen unter der Woche statt. Zu den Inhalten gehören unter anderem die Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen von Verlust und der eigenen Sterblichkeit. Außerdem geht es darum, das Sterben als Teil des Lebens zu verstehen und Sicherheit im Umgang mit Menschen in der letzten Lebensphase zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Menschen bei der Vorbereitung auf das Sterben und den Tod sowie auf Gesprächen mit Angehörigen. Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich Zeit für andere nehmen möchten, Interesse an persönlichen und wertvollen Gesprächen haben und Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten möchten. Auch der Austausch mit anderen Teilnehmenden und die persönliche Weiterentwicklung sind Bestandteile der Qualifikation. Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung gibt es bei den Koordinatorinnen der Ambulanten Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder, Christine-Ann Raesch und Michaela Stumpf. Kontakt: Ambulante Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder Zur Schanze 14 34613 Schwalmstadt Mobil: 0176 41882480 E-Mail: hospizarbeit-kkse@ekkw.de
5. Oktober 2026
Über 4.000 Quadratmeter neuer Wohnraum in Treysa geschaffen
5. Oktober 2026
Am Samstag, 10. Oktober 2026 , ist Oliver Steinhoff mit seiner „ Elvis Symphonic Show “ in der Bodega del Castillo zu Gast. Als Elvis-Interpret präsentiert er bekannte Hits des Musikers und nimmt das Publikum mit auf eine musikalische Reise durch dessen Karriere. Neben der Musik erwartet die Besucherinnen und Besucher ein 3-Gang-Menü der Bodega del Castillo. Damit verbindet die Veranstaltung die musikalische Darbietung mit einem gemeinsamen Abendessen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr. Der Eintritt kostet 79 Euro inklusive 3-Gang-Menü. Für Mitglieder des Weinclubs gilt ein Preis von 75 Euro. Veranstalter sind die Bodega del Castillo und die Vinothek La Copa. Die Veranstaltung findet in der Bodega del Castillo, Paradeplatz 2, statt. Karten sind ausschließlich im Vorverkauf in der Vinothek La Copa, Wiederholdstraße 13, erhältlich. Auch Reservierungen und weitere Informationen erfolgen über die Vinothek unter 0151 12726873 oder per E-Mail an info@vinos-lacopa.de .
2. Oktober 2026
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Leiter/in (m/w/d) im Bereich Finanzverwaltung zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Leitung/Führung des Fachbereiches Finanzen mit den Bereichen Stadtkasse, Steuern und Abgaben, Haushalt und internes Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse und den kaufmännischen Bereich des Freibades Erstellung von Gebührenkalkulationen in den Bereichen Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser Mitwirkung bei der Kalkulation und Festsetzung sonstiger städtischer Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Koordinierung, Organisation und Überwachung des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes und den Jahresabschlüssen Überwachung von Angelegenheiten von besonderer Bedeutung der Stadt als Steuerschuldner Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Weiterbildung zur/zum Verwaltungswirt/in Führungskompetenz/-fähigkeit Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder vergleichbaren Position sind wünschenswert Gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den anzuwendenden Rechtsvorschriften (z. B. HGO, GemHVO, GemKVO, HVwVfG, VwZG, KAG, EstG, AO) sind vorteilhaft Sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS-Office-Produkten Präsentations- und Moderationsgeschick sowie sicheres, kompetentes, ausdruckstarkes Auftreten Belastbarkeit, hohe Leistungsfähigkeit, wirtschaftliches Handeln, Organisationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität Unser Angebot: Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A13 gD Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ausgewiesen. Es ist jedoch auch eine Besetzung im Angestelltenverhältnis nach dem TVöD möglich 31 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) für Tarifbeschäftigte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Fahrrad- bzw. E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von derzeit 41 Wochenstunden bei Beamten bzw. 39 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigen. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 30. Oktober 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.d e Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
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