Spendenaufruf zur Haussammlung des Müttergenesungswerks 2025
Vom 03. Mai bis 18. Mai 2025
wird in Deutschland wieder die Haussammlung des Müttergenesungswerks durchgeführt. Ziel der Sammlung ist es, Müttern, die unter Erschöpfung und stressbedingten Erkrankungen leiden, die Teilnahme an ganzheitlichen Kurmaßnahmen zu ermöglichen.
In Deutschland gibt es mehr als zwei Millionen Mütter, die auf eine Kur angewiesen sind. Jährlich nehmen etwa 50.000 Mütter an einer Kur in einer anerkannten Klinik des Müttergenesungswerks teil. Während der Kur erhalten sie medizinische, physiotherapeutische und sozial-psychologische Behandlung, um ihre Gesundheit wiederherzustellen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Darüber hinaus bietet das Müttergenesungswerk kostenlose Beratungen an den rund 1.000 Beratungsstellen an und unterstützt nach der Kur mit speziellen Nachsorgeangeboten.
Die finanziellen Mittel für diese wichtigen Maßnahmen werden durch Spenden und die Mithilfe von ehrenamtlichen Sammler*innen gesammelt. In Zeiten von Corona ist der Bedarf an Unterstützung besonders hoch, weshalb die Haussammlung mehr denn je auf die Mithilfe vieler angewiesen ist.
Wer Interesse hat, als ehrenamtlicher Sammlerin bei der Haussammlung vom 03. Mai bis 18. Mai 2025 aktiv mitzuwirken, kann sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
In Deutschland gibt es mehr als zwei Millionen Mütter, die auf eine Kur angewiesen sind. Jährlich nehmen etwa 50.000 Mütter an einer Kur in einer anerkannten Klinik des Müttergenesungswerks teil. Während der Kur erhalten sie medizinische, physiotherapeutische und sozial-psychologische Behandlung, um ihre Gesundheit wiederherzustellen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Darüber hinaus bietet das Müttergenesungswerk kostenlose Beratungen an den rund 1.000 Beratungsstellen an und unterstützt nach der Kur mit speziellen Nachsorgeangeboten.
Die finanziellen Mittel für diese wichtigen Maßnahmen werden durch Spenden und die Mithilfe von ehrenamtlichen Sammler*innen gesammelt. In Zeiten von Corona ist der Bedarf an Unterstützung besonders hoch, weshalb die Haussammlung mehr denn je auf die Mithilfe vieler angewiesen ist.
Wer Interesse hat, als ehrenamtlicher Sammlerin bei der Haussammlung vom 03. Mai bis 18. Mai 2025 aktiv mitzuwirken, kann sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html