Schutz vor Vogelgrippe: Hinweise für Geflügelhaltungen

Nachdem in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde in der vergangenen Woche eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen war, musste das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen in Wiesbaden sowie dem Regierungspräsidium in Kassel erforderliche Maßnahmen veranlassen, die unter anderem die Keulung des Geflügelbestandes im betroffenen Betrieb nach sich zog.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Zonen ist eine Aufstallung von Geflügel verpflichtend.

Zudem empfiehlt der Schwalm-Eder-Kreis nach wie vor eine vorläufige Aufstallung für das gesamte Kreisgebiet.

Folgende gesetzliche Regelungen sind für alle Geflügelhaltungen zum Schutz vor Vogelgrippe einzuhalten:

  • Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein
  • Bestandsregister ist zu führen
  • Fütterung und Wasserversorgung nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Beruflich in einer Geflügelhaltung tätige Personen müssen während der Tätigkeit saubere Schutzkleidung tragen, die im Anschluss abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden kann.
  • Krankheitsanzeichen im Bestand sind durch einen Tierarzt unverzüglich abzuklären. Anzeichen sind:
    • drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden, bei einem Bestand von weniger als 100 Tieren (in größeren Beständen 2 % Verluste in 24 Stunden)
    • Enten- oder Gänsehaltungen, die über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterberate der Tiere zu verzeichnen haben
    • erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme

Was mache ich, wenn ich einen verendeten Wildvogel finde?


Bürgerinnen und Bürger, die in freier Natur verendete Wildvögel finden, werden gebeten, den Diensthabenden des Bauhofs, Herrn Knierim telefonisch unter 06691 / 207 – 136 zu benachrichtigen. Das verendete Tier wird sodann durch den Bauhof fachgerecht eingesammelt und dem Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises zur Untersuchung übergeben.

Weitere Informationen für Geflügelhaltungen und zum Umgang mit verendeten Wildvögeln gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums unter www.umwelt.hessen.de

von Stefan Pinhard 4. November 2025
Schwalmstadt. Zaubersocken, Froschskulpturen, Schmuck und allerlei Schönes zu allen Jahreszeiten, kleine Aufmunterungsgeschenke mit liebevollen Botschaften für vielfältigste Gelegenheiten – die Bandbreite an Geschenkideen in Ramonas Geschenkeladen in der Schwalm-Galerie ist immens. Ganz gleich, ob ein Mitbringsel oder eine Kleinigkeit zur Belohnung der eigenen Seele gesucht wird – bei Ramona Glawinski wird man fündig. Die 68-Jährige ist seit vier Jahrzehnten Unternehmerin mit eigenem Geschäft, wird jedoch Ende Februar in den Ruhestand gehen. Damit endet eine Ära – und zugleich öffnet sich eine Chance: Ramona Glawinski sucht eine engagierte Nachfolge, die den beliebten Laden in Treysa weiterführen möchte. Ihre Unternehmerinnenlaufbahn begann Glawinski einst am Marktplatz mit dem Geschäft „Shaki“, das sie nach ihrem Berufseinstieg als Erzieherin übernahm. Nach sechs Jahren folgte der Umzug in die Bahnhofstraße, wo sie 24 Jahre lang die „Fundgrube“ betrieb. „Über all die Jahre sind viele herzliche Freundschaften entstanden. Ich liebe den Kontakt zu den Menschen nach wie vor und habe auch immer ein offenes Ohr“, erzählt sie. Vor zehn Jahren zog ihr Geschäft schließlich in die Schwalm-Galerie um – ein Schritt, der neue Kundschaft und spontane Laufkundschaft aus der Region und darüber hinaus brachte. „Zu den Spontankäufen kommen Kunden auch aus umliegenden Großstädten, weil sie das Angebot und die persönliche Beratung schätzen“, so Glawinski. Besonders stolz ist sie auf ihre große, ausgefallene Kartenauswahl. „Diese Karten gibt es nicht an jeder Ecke – manche sind sogar besonders nachhaltig aus Zuckerrohrpapier gefertigt“, erklärt sie. Auch ihre Geschenkballons sind weit über Treysa hinaus bekannt. Seit 34 Jahren sorgt ihre außergewöhnliche Geschenkverpackung für leuchtende Augen bei Groß und Klein. „Die Qualität war mir bei all meinen Produkten immer wichtig. Ich habe die Ware auf Messen eingekauft, um mir selbst ein Bild von der Beschaffenheit zu machen“, so Glawinski, die ihren Laden mit einer Wäscherei-Annahmestelle ergänzte. Nun möchte sie nach 40 Jahren Selbstständigkeit kürzertreten: „Ich bin mir sicher, dass mir mein Geschäft fehlen wird, doch nach all den Jahren ist es Zeit für den Ruhestand. Die Familie braucht mich“, sagt sie dankbar und blickt mit Stolz auf ihre Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter: „Ich bin meinem Team sehr dankbar für die Unterstützung über all die Jahre.“ Damit das beliebte Fachgeschäft weiterbestehen kann, wünscht sich Ramona Glawinski, dass sich eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger findet, die oder der ihre Leidenschaft für schöne Dinge und den persönlichen Kundenkontakt teilt. „Mich würde es sehr freuen, wenn jemand den Laden fortführt. Mein Mietvertrag endet Ende Februar“, so Glawinski. Unterstützung bei der Nachfolgesuche erhält die Unternehmerin durch das Virtuelle Gründerzentrum Schwalm-Eder (VGZ), das Interessierte bei Fragen zur Unternehmensübernahme, Finanzierung und Fördermöglichkeiten gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises berät. „Gerade bestehende, etablierte Geschäfte bieten ideale Voraussetzungen für den Start in die Selbstständigkeit“, erklärt das VGZ. „Wir begleiten Gründungsinteressierte bei jedem Schritt – von der ersten Idee über die Businessplanerstellung bis hin zur Tragfähigkeitsbescheinigung.“ Wer Interesse an einer Übernahme von Ramonas Geschenkeladen hat, kann sich direkt an Ramona Glawinski oder an das Virtuelle Gründerzentrum Schwalm-Eder wenden.
von Stefan Pinhard 4. November 2025
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt. Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel. Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt. „Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar: www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten: Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein. • Ein Bestandsregister ist zu führen. • Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind. • Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. • Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen. Krankheitsanzeichen im Bestand • Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden. • Verdächtig sind insbesondere: • Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren • (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden) • Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate • Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme Was tun bei toten Wildvögeln? • Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen! • Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises: • E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de Hinweis für die Bevölkerung Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt. Weitere Informationen finden Sie hier: www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html
von Stefan Pinhard 3. November 2025
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle als pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Kindertagesstätte „Wiegelsweg“ zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemäß des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans Identifikation und Umsetzung unserer pädagogischen Konzeption und aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes Erkennen und Beurteilen des Entwicklungsstandes der einzelnen Kinder sowie Einzelfallbeobachtungen inkl. Dokumentation und Evaluation Aktive Teamarbeit und regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Weiterbildungen Ihr Anforderungsprofil: abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher oder Anerkennung als Fachkraft gemäß § 25 b HKJGB motivierte, verantwortungsbewusste, kontakt- und einsatzfreudige Persönlichkeit soziale und kommunikative Kompetenz Team-, Konfliktfähigkeit und Spaß, in einem großen Team zu arbeiten ein gewisses Maß an Flexibilität bei den Arbeitszeiten Unser Angebot: Alle Leistungen, wie Entgelt, Jahressonderzahlung, SuE-Zulage, leistungsorientierte Prämienzahlung usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 30 Tage Urlaub sowie 2 zusätzliche Regenerationstage Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Es handelt sich um eine befristete Stelle bis zum 31. Juli 2027. Es wird angestrebt, das Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiterzuführen. Die Einstellung erfolgt in Teilzeit mit 20 Stunden wöchentlich. Entgelt wird nach der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE gewährt. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 21. November 2025 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre ewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
29. Oktober 2025
Trutzhain – ein Ort mit einzigartiger Geschichte. Entstanden 1939 als Kriegsgefangenenlager Stalag IX A Ziegenhain, siedelten sich hier nach Flucht und Vertreibung ab 1948 zahlreiche Handwerksbetriebe an. Bis heute ist diese Geschichte im Ort sichtbar. Mit regelmäßigen kombinierten Führungen möchten die Gedenkstätte Trutzhain und die Weberei Egelkraut Geschichte und Handwerk für Interessierte erlebbar machen. Die ca. 2-stündige Führung beginnt in der Gedenkstätte, wo Besuchende die Historie des Ortes kennenlernen und führt entlang der ehemaligen Lagerstraße, an der zahlreiche Gebäude aus der Zeit des Kriegsgefangenenlagers erhalten sind. In der Weberei Egelkraut gibt es im Anschluss Einblicke in die Arbeitsweise einer traditionellen Weberei mit historischen Webstühlen, in der die Brokat- und Damaststoffe zum großen Teil heute noch so hergestellt werden wie vor 100 Jahren. Gegründet 1922 im Egerland ist auch die Weberei ein bedeutendes Industriedenkmal. Das Angebot richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Auch Schulklassen sind herzlich willkommen. Die Führung wird nach Voranmeldung dreimal monatlich an folgenden Terminen angeboten: • 30. Oktober 10 Uhr • 13. November 10 Uhr • 19. November 10 und 14 Uhr • 17. Dezember 10 und 14 Uhr • 18. Dezember 10 Uhr Die Voranmeldung erfolgt bei der Gedenkstätte unter: info@gedenkstaette-trutzhain.de oder unter 06691-710 662 . Das Angebot ist kostenfrei durch eine Projektförderung im Rahmen von „Kultur.Pflanzen.Knüll – ZusammenWachsen“ und findet in Kooperation des Vereins Kettbaum – Netzwerk für Webkunst und Textil-Kultur und Gedenkstätte und Museum Trutzhain statt. Gedenkstätte und Museum Trutzhain Seilerweg 1 34613 Schwalmstadt-Trutzhain Telefon 06691 710662 info@gedenkstaette-trutzhain.de www.gedenkstaette-trutzhain.de
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