Sa 14.09.2024 Kultur in Kellern & Höfen zum Michaelismarkt

Am Samstag, den 14. September, wird in der Treysaer Altstadt bereits am Vorabend des Michaelismarktes ein abwechslungsreiches Musikprogramm geboten. Die Veranstaltung „Kultur in Kellern und Höfen“ lädt von 18 bis 21 Uhr in vier Keller und zwei Höfe des Altstadtgebiets ein. Besucher können dabei in gemütlicher Atmosphäre verschiedene Livemusik-Acts genießen.

In den angegebenen Locations treten folgende Künstler auf:
    Keller Altstadt-Hotel: Alex Peppler & Friends
    Stadtkeller neben dem Rathaus: DJ Lukas
    Keller Stadtapotheke: Känníska & Lärmbelästigung
    Schmidt'sches Gasthaus: Eva Balkenhol & Band
    Werkraum/Hof: Fabian Fenner & Friends

Den Abschluss des Abends bildet ab 20:30 Uhr eine große Party auf der Marktplatz-Bühne, die für weitere Stimmung sorgt.

Die Veranstaltung bietet eine schöne Gelegenheit, sich auf den bevorstehenden Michaelismarkt einzustimmen und die besondere Atmosphäre der Altstadt zu genießen.
15. Juli 2025
„The Vikings“ Sommerfest am 2. August in Treysa um 14 Uhr. Die Gäste dürfen sich auf frisch gezapftes Bier vom Fass und Bratwurst vom Grill freuen. Unterstützt wird die Veranstaltung unter anderem von der Privatbrauerei Schwalm Bräu und Bornmann. Der Eintritt ist frei.
15. Juli 2025
Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.
15. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html
15. Juli 2025
Das Team der Kita Wiegelsweg hat im Juni 2025 erfolgreich die Zertifizierung für die umfassende Marte Meo-Fortbildung erhalten. Dabei handelt es sich um eine videobasierte Methode, die pädagogische Fachkräfte darin unterstützt, Kinder in ihrer Entwicklung gezielt zu begleiten und zu fördern.
Show More