Radeln für das Klima
Stadtradeln in Schwalmstadt gestartet!

Schwalmstadt.
Seit 2008 treten Kommunalpolitiker:innen und Bürger:innen für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale. Schwalmstadt ist vom 11. bis 31. Juli 2022 mit von der Partie. In diesem Zeitraum können alle, die in Schwalmstadt leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, bei der Kampagne „Stadtradeln“ des Klima-Bündnisses mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln. Anmelden können sich Interessierte schon jetzt unter www.stadtradeln.de/schwalmstadt. Beim „Stadtradeln“- Wettbewerb geht es um Spaß am Fahrradfahren und tolle Preise - aber vor allem darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Jeder kann ein Stadtradeln-Team gründen bzw. einem beitreten, um beim Wettbewerb teilzunehmen. Dabei sollten die Radelnden so oft wie möglich das Fahrrad nutzen. Als besonders beispielhafte Vorbilder sucht Schwalmstadt auch Stadtradeln-Stars, die in den 21 Aktionstagen kein Auto von innen sehen und komplett auf das Fahrrad umsteigen. Während der Aktionsphase berichten sie über ihre Erfahrungen als Alltagsradler:in im Stadtradeln-Blog. Bürgermeister Stefan Pinhard hofft auf eine rege Teilnahme aller Bürger:innen, Parlamentarier:innen und Interessierten, um dadurch aktiv ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Radverkehrsförderung zu setzen.
Wer Rückfragen hat, kann sich an Hannes Diehl, Tel. 06691-207- 156, oder Verena Barth Tel. 06691-207-198 oder per E-Mail an stadtradeln@schwalmstadt.de
wenden.
Mehr Informationen gibt es auch auf www.stadtradeln.de, facebook.com/stadtradeln, twitter.com/stadtradeln oder instagram.com/ stadtradeln.
ADFC bietet spezielle Radtouren an
Storchenrunde Loshausen
am 14. Juli. Start: 18 Uhr an der Infotafel Bahnradweg, Haaßehügel in Treysa. Keine Anmeldung erforderlich. Tourenleitung: Reinhold Tripp (Kontakt: admin@adfc-schwalmstadt.de).
Meteoriten-Runde
am 24. Juli: Start um 14 Uhr an der Infotafel Bahnradweg, Haaßehügel in Treysa. Keine Anmeldung erforderlich. Tourenleitung: Klaus Molis (Kontakt: kmolis@adfc-schwalmstadt.de)
Familien-Radtour
am 31. Juli. Startzeit und Startorte: Ziegenhain/Sporthalle der CBS/Fünftenweg (9:30 Uhr), Alleeplatz (9:45 Uhr), Ascherode/Damm des Rückhaltebeckens/Abzweig Schwalm-Radweg (10:00 Uhr), Treysa/Naturlehrgebiet/Wiegelsweg (10:15 Uhr), Dittershausen/Alte Schule (10:45 Uhr), Allendorf/Feuerwehrgerätehaus (11:15 Uhr), Rörshain/Evangelische Kirche/Am Hofacker (11:45 Uhr). Keine Anmeldung erforderlich. Tourenleitung: Ulrich Wüstenhagen (Kontakt: uwueste@adfc-schwalmstadt.de).

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html