Pflege und Neuanlage von Amphibiengewässern starten bereits im August

Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder e.V. (LPV) und Obere Naturschutzbehörde veranlassen Maßnahmen an Feuchtbiotopen in Borken und Schwalmstadt – Umsetzung startet im August

„Sonnig, warm und vor allem frei von Fischen – so sollten geeignete Laichgewässer für den streng geschützten Laubfrosch besonders während des Frühsommers aussehen“, erklärt Franziska Mehlhorn, Geschäftsführerin des LPV Schwalm-Eder. In den sich erwärmenden Flachwasserteichen klebt der nur 5 cm große Laubfrosch seine Eier im Frühsommer an unterwasserliegende Pflanzenhalme. Der Nachwuchs schlüpft im Wasser und entwickelt sich dort, bis er bereit ist, als junger Hüpferling an Land zu gehen. Die Entwicklungsdauer hängt dabei stark von den Lebensraumbedingungen wie der Wassertemperatur ab. Bis zur nächsten Paarungszeit verbringen Laubfrösche ihr Leben anschließend in umliegenden Feuchtbrachen oder Gehölzbeständen und überwintern unter Steinen, Totholz oder in Erdlöchern.


Amphibienlebensräume erfordern Pflegemaßnahmen

Da viele Amphibienlebensräume im Schwalm-Eder-Kreis heutzutage nur noch Sekundärlebensräume der vom Menschen nutzbar gemachten Auen sind, ist der Erhalt dieser Lebensräume und ihrer unterschiedlichen Arten häufig nur noch durch regelmäßige und fachgerechte Pflegemaßnahmen möglich. Das betrifft laut Mehlhorn in den Auengebieten besonders das Offenhalten von Laichgewässern, Gräben und extensiv genutzten Feuchtbrachen durch gezielte Gehölzrückschnitte oder Beweidung. Auch das Entschlammen verlandender Flachwasserteiche oder deren Neuanlage sind wichtige Maßnahmen.

Im Rahmen eines sogenannten „Artenschutzmaßnahmenplans“ zugunsten des Laubfroschs im Schwalm-Eder-Kreis wurden gezielt Flächen ausgewählt, die bei Umsetzung geeigneter Pflegemaßnahmen und Biotopaufwertung zum Erhalt des Laubfroschs und anderer Amphibienarten beitragen sollen. Der LPV betreut in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und in Abstimmung mit relevanten Akteuren vor Ort die Umsetzung einiger dieser Flächen im Schwalm-Eder-Kreis, unter anderem auch in den Städten Borken und Schwalmstadt.


Gehölzrückschnitte für gewöhnlich nur außerhalb der Brut- und Setzzeit

Da die Pflegemaßnahmen oft auch den Rückschnitt von Gehölzen beinhalten, erfolgt die Umsetzung für gewöhnlich außerhalb der Brut- und Setzzeit, also zwischen dem 01. Oktober bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres, um eine Beeinträchtigung ebenfalls geschützter Brutvögel zu vermeiden.


„In diesem Jahr weichen wir in Abstimmungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden an insgesamt vier sehr nassen Standorten in Borken und Schwalmstadt von diesem Vorgehen ab und beginnen bereits ab Mitte August mit ersten Arbeiten. Wir machen uns dabei die trockenen Bedingungen in diesem Jahr zunutze, um Maßnahmen mit schweren Maschinen wie einem Bagger auf sonst sehr nassen Flächen möglichst bodenschonend umsetzen zu können“, erläutert die Biologin. Dieses Vorgehen sei aber nur in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit den zuständigen Naturschutzbehörden sowie nach vorheriger Kontrolle der betroffenen Flächen auf brütende Vögel oder andere geschützte Arten durch fachkundige Personen möglich. Die betroffenen Flächen liegen nahe Schwalmstadt-Allendorf, sowie zwischen den Stadtteilen Rommershausen und Dittershausen. Im Stadtgebiet Borken sind Flächen nahe der Stadtteile Borken-Stolzenbach sowie zwischen Haarhausen und Dillich betroffen.


Die teils öffentlichen teils privaten Eigentümer der Flächen sowie betroffene Bewirtschafter sind in die Planungen eingebunden und unterstützen die Maßnahmen. Die Arbeit des LPV wird gefördert durch das Land Hessen. Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen setzen im LPV gemeinsam Maßnahmen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und ihrer Artenvielfalt um.


Weitere Informationen zum Laubfrosch und unserer Arbeit finden Sie auf unserer Website unter: www.lpv-schwalm-eder.de





2. Oktober 2026
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Leiter/in (m/w/d) im Bereich Finanzverwaltung zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Leitung/Führung des Fachbereiches Finanzen mit den Bereichen Stadtkasse, Steuern und Abgaben, Haushalt und internes Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse und den kaufmännischen Bereich des Freibades Erstellung von Gebührenkalkulationen in den Bereichen Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser Mitwirkung bei der Kalkulation und Festsetzung sonstiger städtischer Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Koordinierung, Organisation und Überwachung des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes und den Jahresabschlüssen Überwachung von Angelegenheiten von besonderer Bedeutung der Stadt als Steuerschuldner Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Weiterbildung zur/zum Verwaltungswirt/in Führungskompetenz/-fähigkeit Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder vergleichbaren Position sind wünschenswert Gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den anzuwendenden Rechtsvorschriften (z. B. HGO, GemHVO, GemKVO, HVwVfG, VwZG, KAG, EstG, AO) sind vorteilhaft Sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS-Office-Produkten Präsentations- und Moderationsgeschick sowie sicheres, kompetentes, ausdruckstarkes Auftreten Belastbarkeit, hohe Leistungsfähigkeit, wirtschaftliches Handeln, Organisationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität Unser Angebot: Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A13 gD Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ausgewiesen. Es ist jedoch auch eine Besetzung im Angestelltenverhältnis nach dem TVöD möglich 31 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) für Tarifbeschäftigte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Fahrrad- bzw. E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von derzeit 41 Wochenstunden bei Beamten bzw. 39 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigen. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 30. Oktober 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.d e Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
2. Oktober 2026
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle als Sachbearbeiter/in im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle (m/w/d) zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbegebiete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohnwert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: -Zulassen von Fahrzeugen -Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen, Feinstaubplaketten und Ersatzplaketten -Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen -Bearbeitung von technischen Änderungen -Halter- und Adressdatenänderungen -Versicherungs-, Steuer-, Veräußerungs- und Mängelanzeigen -Erteilung von Halterauskünften -Erstellung von Gebührenbescheiden -Führung des Schriftverkehrs Ihr Anforderungsprofil: -Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. eine vergleichbare Ausbildung -gute allgemeine EDV-Anwenderkenntnisse und sicherer Umgang mit MS-Office Standard-Programmen -Die Fähigkeit, serviceorientiert und verbindlich mit Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren -Flexibilität und Sorgfalt in der Aufgabenerledigung -Die Fähigkeit zum Umgang mit belastenden Situationen aufgrund permanent hoher Bürgerkontakte während der Öffnungszeiten -Teamfähigkeit Unser Angebot: -Alle Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgelt nach dem TVöD bis Entgeltgruppe 7 sowie Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt in Form des sog. alternativen Entgelt-Anreizsystems usw. -30 Tage Urlaub -Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) -Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten -Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Die Einstellung erfolgt befristet bis zum 27. Februar 2028 in Teilzeit (z. Z. 30 Stunden wöchentlich). Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 23. Oktober 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernichten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich.
1. Oktober 2026
Im Naturschutzgebiet „Storchenteich am Schwertzellsgraben“ wird im Oktober ein kleiner asphaltierter Weg zurückgebaut. Während der Arbeiten wird der betroffene Bereich aus Sicherheitsgründen vollständig gesperrt. Die Absperrungen sind zu beachten und der gesperrte Bereich darf nicht betreten werden. Der Rückbau ist Teil einer Naturschutzmaßnahme zur Aufwertung des Lebensraums im Schutzgebiet. Der asphaltierte Weg verläuft durch die Kernzone und stellt dort eine versiegelte Struktur innerhalb der Landschaft dar. Mit der Entfernung des Asphalts soll die Fläche wieder naturnäher gestaltet und die Vernetzung von Lebensräumen verbessert werden. Maßnahmen für Wiesenbrüter Das Naturschutzgebiet bietet unter anderem Lebensraum für Wiesenbrüter wie Braunkehlchen, Kiebitz und Bekassine. Diese Vogelarten sind auf offene und möglichst unzerschnittene Landschaften angewiesen. Hohe Strukturen wie Baumreihen können von den Tieren gemieden werden. Daher werden ergänzend zum Rückbau des Weges abschnittsweise Gehölze entnommen oder auf den Stock gesetzt. Ziel ist es, eine möglichst offene Landschaft mit krautigen Säumen und verjüngten Hecken zu entwickeln und damit geeignete Lebensräume für die dort vorkommenden Arten zu erhalten und aufzuwerten. Die Maßnahme erfolgt im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde. Das Forstamt Jesberg setzt die Arbeiten mit Unterstützung der Stadt Schwalmstadt und ansässiger Unternehmen um.  Die Arbeiten am Asphaltweg sollen voraussichtlich Anfang Oktober beginnen und innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
von Stefan Pinhard • 29. September 2026
Zum Beginn der Herbstferien findet am Freitag, 2. Oktober 2026, ein Jugendkino im Burgtheater Treysa statt. Die Jugendförderung Schwalm-Eder und die Jugendarbeiten aus Fritzlar, Borken, Knüllwald, Neukirchen und Schrecksbach laden Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dazu ein. Gezeigt wird ab 16:30 Uhr die Verfilmung des bekannten Romans „Momo“ von Michael Ende. Der Film erzählt die Geschichte des Mädchens Momo, das sich gegen die geheimnisvollen „grauen Herren“ stellt, die den Menschen ihre Zeit stehlen. Dabei werden unter anderem die Themen Freundschaft, Zeit und gemeinsames Miteinander aufgegriffen. Der Eintritt kostet 5 Euro pro Person. Darin enthalten sind ein Getränk und Popcorn. Über die beteiligten Jugendarbeiten wird außerdem eine Fahrgemeinschaft aus Borken, Fritzlar, Schrecksbach, Knüllwald und Neukirchen angeboten. Interessierte Kinder und Jugendliche können sich bei der jeweiligen Jugendarbeit oder bei der Jugendförderung des Schwalm-Eder-Kreises anmelden. Ansprechpartnerin ist Franziska Jäger unter 05681/775-5178 oder per E-Mail an franziska.jaeger@schwalm-eder-kreis.de .  Jugendkino „Momo“ 📍 Burgtheater Treysa 📅 Freitag, 2. Oktober 2026 🕗 Beginn: 16:30 Uhr 🎟️ Eintritt: 5 Euro inkl. Popcorn und Getränk 👥 Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
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