Pflege und Neuanlage von Amphibiengewässern starten bereits im August

Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder e.V. (LPV) und Obere Naturschutzbehörde veranlassen Maßnahmen an Feuchtbiotopen in Borken und Schwalmstadt – Umsetzung startet im August

„Sonnig, warm und vor allem frei von Fischen – so sollten geeignete Laichgewässer für den streng geschützten Laubfrosch besonders während des Frühsommers aussehen“, erklärt Franziska Mehlhorn, Geschäftsführerin des LPV Schwalm-Eder. In den sich erwärmenden Flachwasserteichen klebt der nur 5 cm große Laubfrosch seine Eier im Frühsommer an unterwasserliegende Pflanzenhalme. Der Nachwuchs schlüpft im Wasser und entwickelt sich dort, bis er bereit ist, als junger Hüpferling an Land zu gehen. Die Entwicklungsdauer hängt dabei stark von den Lebensraumbedingungen wie der Wassertemperatur ab. Bis zur nächsten Paarungszeit verbringen Laubfrösche ihr Leben anschließend in umliegenden Feuchtbrachen oder Gehölzbeständen und überwintern unter Steinen, Totholz oder in Erdlöchern.


Amphibienlebensräume erfordern Pflegemaßnahmen

Da viele Amphibienlebensräume im Schwalm-Eder-Kreis heutzutage nur noch Sekundärlebensräume der vom Menschen nutzbar gemachten Auen sind, ist der Erhalt dieser Lebensräume und ihrer unterschiedlichen Arten häufig nur noch durch regelmäßige und fachgerechte Pflegemaßnahmen möglich. Das betrifft laut Mehlhorn in den Auengebieten besonders das Offenhalten von Laichgewässern, Gräben und extensiv genutzten Feuchtbrachen durch gezielte Gehölzrückschnitte oder Beweidung. Auch das Entschlammen verlandender Flachwasserteiche oder deren Neuanlage sind wichtige Maßnahmen.

Im Rahmen eines sogenannten „Artenschutzmaßnahmenplans“ zugunsten des Laubfroschs im Schwalm-Eder-Kreis wurden gezielt Flächen ausgewählt, die bei Umsetzung geeigneter Pflegemaßnahmen und Biotopaufwertung zum Erhalt des Laubfroschs und anderer Amphibienarten beitragen sollen. Der LPV betreut in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und in Abstimmung mit relevanten Akteuren vor Ort die Umsetzung einiger dieser Flächen im Schwalm-Eder-Kreis, unter anderem auch in den Städten Borken und Schwalmstadt.


Gehölzrückschnitte für gewöhnlich nur außerhalb der Brut- und Setzzeit

Da die Pflegemaßnahmen oft auch den Rückschnitt von Gehölzen beinhalten, erfolgt die Umsetzung für gewöhnlich außerhalb der Brut- und Setzzeit, also zwischen dem 01. Oktober bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres, um eine Beeinträchtigung ebenfalls geschützter Brutvögel zu vermeiden.


„In diesem Jahr weichen wir in Abstimmungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden an insgesamt vier sehr nassen Standorten in Borken und Schwalmstadt von diesem Vorgehen ab und beginnen bereits ab Mitte August mit ersten Arbeiten. Wir machen uns dabei die trockenen Bedingungen in diesem Jahr zunutze, um Maßnahmen mit schweren Maschinen wie einem Bagger auf sonst sehr nassen Flächen möglichst bodenschonend umsetzen zu können“, erläutert die Biologin. Dieses Vorgehen sei aber nur in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit den zuständigen Naturschutzbehörden sowie nach vorheriger Kontrolle der betroffenen Flächen auf brütende Vögel oder andere geschützte Arten durch fachkundige Personen möglich. Die betroffenen Flächen liegen nahe Schwalmstadt-Allendorf, sowie zwischen den Stadtteilen Rommershausen und Dittershausen. Im Stadtgebiet Borken sind Flächen nahe der Stadtteile Borken-Stolzenbach sowie zwischen Haarhausen und Dillich betroffen.


Die teils öffentlichen teils privaten Eigentümer der Flächen sowie betroffene Bewirtschafter sind in die Planungen eingebunden und unterstützen die Maßnahmen. Die Arbeit des LPV wird gefördert durch das Land Hessen. Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen setzen im LPV gemeinsam Maßnahmen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und ihrer Artenvielfalt um.


Weitere Informationen zum Laubfrosch und unserer Arbeit finden Sie auf unserer Website unter: www.lpv-schwalm-eder.de





18. August 2026
Auf der Kreisstraße 107 zwischen Ransbach und Ziegenhain steht eine Erneuerung der Fahrbahn an. Die Arbeiten beginnen am Dienstag, 18. August 2026, und dauern voraussichtlich bis Anfang Oktober. Für die Bauarbeiten wird der rund einen Kilometer lange Abschnitt zwischen Ransbach und der Einmündung in die Kreisstraße, die Ziegenhain und Loshausen verbindet, vollständig gesperrt. Neben der Asphaltfahrbahn werden auch die Bankette erneuert. Umleitung über Loshausen  Während der Bauarbeiten wird der Verkehr zwischen Ransbach und Ziegenhain in beide Richtungen über Loshausen umgeleitet. Verkehrsteilnehmende müssen daher mit einer veränderten Verkehrsführung und möglichen zusätzlichen Fahrzeiten rechnen. Der Schwalm-Eder-Kreis investiert nach Angaben von Hessen Mobil rund 750.000 Euro in die Erneuerung der Kreisstraße. Die Arbeiten werden im Auftrag des Schwalm-Eder-Kreises von Hessen Mobil durchgeführt. Verkehrsteilnehmende und Anwohner werden um Verständnis und Rücksichtnahme während der Bauzeit gebeten. Weitere Informationen zu Hessen Mobil und zur Verkehrslage gibt es unter mobil.hessen.de .
18. August 2026
Eisenbahnfreunde Treysa bieten abwechslungsreiche Sonderfahrten an
17. August 2026
Am Sonntag, 23. August 2026, findet in einem Obstgarten in Treysa ein „Women’s Circle – SELFLOVE Workshop“ statt. Der Workshop richtet sich an Frauen und steht unter dem Thema Selbstliebe, Selbstakzeptanz und Selbstfürsorge. Von 11 bis 19 Uhr sind verschiedene Programmpunkte vorgesehen, darunter ein Kennenlernkreis, Yoga und Meditation, ein gemeinsames Picknick, eine Einführung in das Thema Selbstliebe sowie Affirmationen. Zum Abschluss ist das Batiken eines Herz-T-Shirts geplant. Für die Teilnahme wird ein Unkostenbeitrag von 50 Euro erhoben. Essen und Getränke werden bereitgestellt, eigene Snacks und Getränke können zusätzlich mitgebracht werden. Teilnehmerinnen sollten unter anderem eine Yogamatte, eine Decke oder ein Tuch sowie ein weißes Kleidungsstück aus Baumwolle zum Batiken mitbringen. Dieses sollte vorher ohne Weichspüler gewaschen werden. Die Veranstaltung findet in einem Obstgarten in Treysa statt. Die genaue Adresse wird nach der Anmeldung bekannt gegeben.  Anmeldungen und weitere Informationen sind unter 0177 6023734 möglich.
17. August 2026
Der Schwalm-Eder-Kreis hat das bestehende Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer ausgeweitet. Mit einer Allgemeinverfügung vom 13. August 2026 ist die Entnahme von Wasser aus der Eder sowie aus der Fulda unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis bis auf Weiteres untersagt. Ausgenommen ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung. Für zugelassene Benutzungen, etwa aufgrund bestehender Erlaubnisse oder Bewilligungen, gelten die jeweiligen Bestimmungen und Einschränkungen der entsprechenden Bescheide. Grund für die Ausweitung Bereits seit dem 9. Juli 2026 gelten im Schwalm-Eder-Kreis Einschränkungen bei der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Eder und die Fulda unterhalb der Edermündung waren zunächst aufgrund der Bewirtschaftung der Edertalsperre vom Entnahmeverbot ausgenommen. Aufgrund der stark reduzierten Abgabemengen aus der Edertalsperre ist der Abfluss der Eder inzwischen jedoch unter die Niedrigwasserschwelle gefallen. Daher wurden auch diese Gewässer in das bestehende Entnahmeverbot aufgenommen. Mit der Maßnahme soll eine weitere Verringerung der Wasserführung verhindert werden. Insbesondere sollen die Mindestwasserführung und die ökologischen Bedingungen in den Gewässern gesichert sowie Schäden für die dortige Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden. Verbot gilt bis auf Weiteres Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung und bis auf Weiteres. Die Einhaltung des Verbots wird durch die zuständige Behörde überwacht. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können nach den entsprechenden Vorschriften des Hessischen Wassergesetzes Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung wurde vom Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises am 13. August 2026 erlassen. Mehr Infos .
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