Kleiner Nikolausmarkt in Treysa und Ziegenhain
Entdecken Sie festlichen Zauber und traditionelle Gemütlichkeit
Erleben Sie winterliche Atmosphäre und vorweihnachtliche Freude auf dem Kleinen Nikolausmarkt in Treysa am 06. Dezember 2023 von 14.00 – 19.00 Uhr. Genießen Sie am Goldesel in der unteren Bahnhofstraße eine Vielzahl von Angeboten, darunter Glühwein, handgefertigte Dekoartikel, köstliche Wurstspezialitäten und exquisite Imkereiprodukte. Der Höhepunkt des Tages ist der Besuch des Nikolaus, der kleine Überraschungen verteilen wird. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Nikolaus-Stiefel im Schwälmer Brotladen in der Bahnhofstraße vom 01.- 05. Dezember um 12:00 Uhr abzugeben, um sie am 06. Dezember gefüllt wieder abzuholen. Ein kleines Karussell rundet das festliche Angebot ab.
Ebenfalls am 06. Dezember 2023 von 16:00 - 21:00 Uhr, können Sie in die vorweihnachtliche Stimmung auf dem Kleinen Nikolausmarkt in Ziegenhain eintauchen. Bei Schlemmers Hof finden Sie Glühwein und herzhafte Wurstspezialitäten vor, während der Nikolaus Geschenke verteilt. Bringen Sie Ihre Geschenke bis zum 06. Dezember um 12:00 Uhr im Spielwarenladen Jamm vorbei und sehen Sie Kinderaugen leuchten, wenn der Nikolaus sie persönlich überreicht.
Wir freuen uns darauf, Sie auf diesen festlichen Märkten begrüßen zu dürfen und gemeinsam die Vorfreude auf die besinnliche Weihnachtszeit zu teilen.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html