Kinder der Kita erleben aufregendes Kartoffellesen auf dem Bauernhof
Die Kinder der Kita Regenbogen erlebten am vergangenen Donnerstag einen besonderen Tag: Gemeinsam mit ihren Erzieher/innen besuchten sie den Bauernhof der Familie Ziegler in Schwalmstadt/Allendorf, um am traditionellen Kartoffellesen teilzunehmen. Der Tag begann mit einem gemeinsamen Frühstück direkt auf dem Hof, nach dem die Kinder auf dem weitläufigen Gelände spielen konnten.
Mit großem Eifer machten sich die Kinder daran, frisch geerntete Kartoffeln vom Feld zu sammeln. Die Erzieher/innen und Frau Ziegler erklärten, welche wichtige Rolle Kartoffeln als Nahrungsmittel in unserer Ernährung spielen. Dabei wurde deutlich, wie viel Freude die Kinder an der Arbeit hatten, während sie gleichzeitig etwas über die Herkunft unserer Lebensmittel lernten.
Nach dem Kartoffellesen durften die Kinder die Tiere des Bauernhofes kennenlernen, darunter Kühe, Hasen und Katzen. Besonders das Füttern der Kühe sorgte für große Begeisterung. Der Tag bot den Kindern nicht nur viele Lernmomente, sondern auch die Möglichkeit, eine enge Verbindung zur Natur und den Tieren aufzubauen. Das Kartoffellesen ist ein Höhepunkt im Jahresprogramm und soll auch in Zukunft ein fester Bestandteil bleiben.
Der Dank für diesen unvergesslichen Tag gilt der Familie Ziegler.
Mit großem Eifer machten sich die Kinder daran, frisch geerntete Kartoffeln vom Feld zu sammeln. Die Erzieher/innen und Frau Ziegler erklärten, welche wichtige Rolle Kartoffeln als Nahrungsmittel in unserer Ernährung spielen. Dabei wurde deutlich, wie viel Freude die Kinder an der Arbeit hatten, während sie gleichzeitig etwas über die Herkunft unserer Lebensmittel lernten.
Nach dem Kartoffellesen durften die Kinder die Tiere des Bauernhofes kennenlernen, darunter Kühe, Hasen und Katzen. Besonders das Füttern der Kühe sorgte für große Begeisterung. Der Tag bot den Kindern nicht nur viele Lernmomente, sondern auch die Möglichkeit, eine enge Verbindung zur Natur und den Tieren aufzubauen. Das Kartoffellesen ist ein Höhepunkt im Jahresprogramm und soll auch in Zukunft ein fester Bestandteil bleiben.
Der Dank für diesen unvergesslichen Tag gilt der Familie Ziegler.


Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html