Förderaufruf Regionalbudget 2025 – Anträge jetzt!

Der Aufruf erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisungen durch den Bund und das Land.
Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) stellt jährlich ein Regionalbudget für Kleinvorhaben von Vereinen, Initiativen und Kommunen zur Verfügung. Das Geld stammt aus Mitteln des Bundes und des Landes Hessen sowie einem 10%-igen Anteil des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Für 2025 steht uns voraussichtlich ein Gesamtbudget von 100.000 € an Fördermitteln aus dem Regionalbudget zur Verfügung.


Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 28.02.2025.
Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.


Gefördert werden:
- Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
- Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
- Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen


Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.


Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.


Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung.
https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525


Nicht gefördert werden:
- Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
- Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.


Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.


Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.


Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.


Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

- Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
- Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
- Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
- Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
- Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
- Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt und falls erforderlich liegt die Genehmigung des Bauantrags vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.

- Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen
- Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
- Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.


Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung
- Bis zum 28.02.2025 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
- Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
- Bis zum 01.04.2025 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
- Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
- Bis zum 01.10.2025 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
- Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2025 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.


Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61; E-Mail:
regionalentwicklung@schwalm-aue.de


18. August 2026
Auch nach dem großen Jubiläumswochenende anlässlich 777 Jahre Stadtrechte Treysa wird das Jubiläumsjahr mit weiteren Veranstaltungen fortgesetzt. Am Samstag, 22. August 2026 , finden rund um Treysa eine Grenzwanderung sowie ein Abenteuerparcours für Kinder und Jugendliche statt. Grenzwanderung „Auf den Spuren der Geschichte“ Unter dem Motto „Auf den Spuren der Geschichte rund um Treysa“ findet der zweite Grenzgang im Jubiläumsjahr statt. Start ist um 9:30 Uhr auf dem Festplatz Lehmenkaute .  Die rund neun Kilometer lange Route führt entlang der Gemarkungsgrenzen über Wiera, Wasenberg, Ransbach und Ascherode . Unterwegs stehen historische Grenzen und die Geschichte der Region im Mittelpunkt. Ergänzt wird die Wanderung durch informative Impulsvorträge. Festes Schuhwerk ist erforderlich. Die Rückkehr zur Lehmenkaute ist für etwa 13:00 Uhr vorgesehen. Die Grenzwanderung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Region. Veranstaltet wird die Wanderung vom Knüllgebirgsverein Treysa e. V. , dem Stadtgeschichtlichen Arbeitskreis e. V. und dem Festkomitee 777 Jahre Stadtrechte Treysa . Kinderabenteuer „Das Geheimnis um das Siegel von Treysa“ Auch für Kinder und Jugendliche gibt es an diesem Tag ein eigenes Angebot. Beim Abenteuerparcours „Das Geheimnis um das Siegel von Treysa“ gilt es, Rätsel zu lösen, Geheimnisse zu entdecken und verschiedene Aufgaben zu meistern. Der etwa drei Kilometer lange Parcours beginnt ab 10:30 Uhr im Bereich „Lange Loh“. Die Ausschilderung zum Start erfolgt ab dem Funkturm Igelsheide. Das kostenlose Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren . Gemeinsamer Abschluss auf der Lehmenkaute Ab 13:00 Uhr gibt es auf der Lehmenkaute weitere Spielangebote für Kinder. Außerdem werden Bratwurst und Getränke angeboten. Beide Aktionen sind Teil des Jubiläumsjahres 777 Jahre Stadtrechte Treysa und finden am Samstag, 22. August 2026 , statt.
18. August 2026
Auf der Kreisstraße 107 zwischen Ransbach und Ziegenhain steht eine Erneuerung der Fahrbahn an. Die Arbeiten beginnen am Dienstag, 18. August 2026, und dauern voraussichtlich bis Anfang Oktober. Für die Bauarbeiten wird der rund einen Kilometer lange Abschnitt zwischen Ransbach und der Einmündung in die Kreisstraße, die Ziegenhain und Loshausen verbindet, vollständig gesperrt. Neben der Asphaltfahrbahn werden auch die Bankette erneuert. Umleitung über Loshausen  Während der Bauarbeiten wird der Verkehr zwischen Ransbach und Ziegenhain in beide Richtungen über Loshausen umgeleitet. Verkehrsteilnehmende müssen daher mit einer veränderten Verkehrsführung und möglichen zusätzlichen Fahrzeiten rechnen. Der Schwalm-Eder-Kreis investiert nach Angaben von Hessen Mobil rund 750.000 Euro in die Erneuerung der Kreisstraße. Die Arbeiten werden im Auftrag des Schwalm-Eder-Kreises von Hessen Mobil durchgeführt. Verkehrsteilnehmende und Anwohner werden um Verständnis und Rücksichtnahme während der Bauzeit gebeten. Weitere Informationen zu Hessen Mobil und zur Verkehrslage gibt es unter mobil.hessen.de .
18. August 2026
Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder e.V. (LPV) und Obere Naturschutzbehörde veranlassen Maßnahmen an Feuchtbiotopen in Borken und Schwalmstadt – Umsetzung startet im August
18. August 2026
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