Förderaufruf Regionalbudget 2025 – Anträge jetzt!

Der Aufruf erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisungen durch den Bund und das Land.
Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) stellt jährlich ein Regionalbudget für Kleinvorhaben von Vereinen, Initiativen und Kommunen zur Verfügung. Das Geld stammt aus Mitteln des Bundes und des Landes Hessen sowie einem 10%-igen Anteil des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Für 2025 steht uns voraussichtlich ein Gesamtbudget von 100.000 € an Fördermitteln aus dem Regionalbudget zur Verfügung.


Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 28.02.2025.
Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.


Gefördert werden:
- Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
- Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
- Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen


Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.


Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.


Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung.
https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525


Nicht gefördert werden:
- Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
- Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.


Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.


Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.


Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.


Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

- Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
- Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
- Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
- Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
- Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
- Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt und falls erforderlich liegt die Genehmigung des Bauantrags vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.

- Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen
- Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
- Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.


Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung
- Bis zum 28.02.2025 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
- Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
- Bis zum 01.04.2025 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
- Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
- Bis zum 01.10.2025 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
- Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2025 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.


Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61; E-Mail:
regionalentwicklung@schwalm-aue.de


27. März 2026
„Mein Herz schlägt für Schwalmstadt“
12. März 2026
Der Anmeldeschluss war am 01.03., aktuell sind aber noch Nachmeldungen möglich! In den Osterferien 2026 wird eine Freizeit für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren angeboten. Veranstaltet wird das Angebot von der Evangelischen Jugend Schwalm-Eder in Kooperation mit dem Evangelischen Jugendhaus Arche in Schwalmstadt-Treysa. Die Freizeit findet vom 7. bis 11. April 2026 statt. Ziel der fünftägigen Veranstaltung ist es, Kindern abwechslungsreiche Tage mit gemeinschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem Spiele, Outdooraktionen, Geschichten und erlebnispädagogische Angebote. Ein Schwerpunkt liegt auf Aktivitäten in der Natur sowie auf gemeinsamen Erlebnissen mit anderen Kindern. Untergebracht werden die Teilnehmenden im CVJM Camp Münchhausen, wo auch ein Großteil des Programms stattfinden wird. Neben den Aktivitäten draußen sind auch Programmpunkte in Innenräumen vorgesehen. Die Freizeit wird von erfahrenen Jugendleiterinnen und Jugendleitern unter Anleitung einer Jugenddiakonin organisiert und begleitet. Der Teilnahmebeitrag beträgt 150 Euro, Geschwisterkinder zahlen 130 Euro pro Person. Darin enthalten sind Programm- und Bastelmaterialien, Vollverpflegung, die Unterkunft in Mehrbettzimmern sowie die An- und Abreise. Für Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten. Die Anzahl der Plätze ist auf maximal 35 Kinder begrenzt. Anmeldeschluss ist der 1. März 2026. Interessierte Familien können sich per E-Mail oder über ein Onlineformular anmelden. Ansprechpartnerin ist Jugenddiakonin Maren Melchior vom Evangelischen Jugendhaus Arche in Schwalmstadt-Treysa. Osterfreizeit PDF
12. März 2026
Ab Mitte März ist das Rentenmobil wieder unterwegs: Der Beratungsbus der Deutschen Rentenversicherung Hessen macht montags bis donnerstags Station in Nord- und Osthessen. Der erste Halt ist am 16. März von 8.30 bis 15 Uhr in Langenselbold am Schlosspark. „Mit dem Rentenmobil möchten wir unseren Versicherten in der Fläche ein wohnortnahes Beratungsangebot zu Rente, Reha, Prävention und Altersvorsorge bieten“, so Dr. Michael Stegmann von der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Im Bus unterwegs sind eine Rentenversicherungsberaterin oder ein -berater sowie eine Serviceperson, die die Menschen an der Infotheke im Eingangsbereich empfängt und das Fahrzeug steuert. Mit Termin können sich Versicherte zu Themen ihrer Wahl beraten lassen. Dazu gibt es ein kleines Büro, in dem bis zu zwei Ratsuchende Platz haben. Das Rentenmobil fährt folgende 17 Städte und Gemeinden regelmäßig an: Birstein, Büdingen, Ebsdorfergrund, Florstadt, Freigericht, Frielendorf, Gedern, Grünberg, Langenselbold, Melsungen, Ortenberg, Schlitz, Schwalmstadt, Sontra, Spangenberg, Stadtallendorf und Wabern. Der Fahrplan steht unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de. Die Terminvergabe zur Beratung im Rentenmobil läuft über E-Mail: termin@drv-hessen.de oder Telefon: 069 99992090. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betreibt landesweit zehn Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem gibt es in acht hessischen Städten und Gemeinden regelmäßig Sprechtage. Dieses Angebot ergänzen zahlreiche ehrenamtliche Versichertenälteste, die Versicherte vor Ort unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,5 Millionen Versicherte, 593.000 Rentnerinnen und Rentner sowie 117.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
3. März 2026
Hessen Mobil erneuert seit dem vergangenen Jahr im Auftrag des Schwalm-Eder-Kreises die Kreisstraße 104 in der Ortsdurchfahrt Treysa („Ascheröder Straße“) zwischen der „Wasenberger Straße“ und der „Osttangente“. Das Projekt ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Schwalmstadt und dem Energieversorger EAM. Die Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn. Die Geh- und Radwege werden von der Stadt Schwalmstadt saniert. Darüber hinaus finden umfangreiche Untergrundarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen statt. Die Stadt Schwalmstadt führt Arbeiten an den Abwasseranlagen durch und erneuert Trinkwasserleitungen. Der Energieversorger EAM erneuert Leitungen zur Energieversorgung. Im ersten Bauabschnitt wurde bahnseitig ein separater Radweg von der „Mainzer Brücke“ bis zum „Haaßehügel“ gebaut, der an den Bahnradweg Rotkäppchenland anschließt. Die Bushaltestelle in Höhe des Schwalmgymnasiums wurde barrierefrei ausgebaut. Die Bushaltestelle an der „Wasenberger Straße“ wird im Verlauf des zweiten Bauabschnitts ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Der zweite Bauabschnitt beginnt voraussichtlich am Montag, 09. März, und erstreckt sich ab der Zufahrt der ortsansässigen Brauerei in Richtung des Anschlusses an die „Osttangente“. Die „Ascheröder Straße“ muss in diesem Bereich voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die „Osttangente“, „Zwalmstraße“ und „Wasenberger Straße“ sowie umgekehrt und wird entsprechend ausgeschildert. Die Gesamtmaßnahme kann voraussichtlich Ende Oktober 2026 abgeschlossen werden. Hessen Mobil, der Schwalm-Eder-Kreis und die Stadt Schwalmstadt bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und die damit einhergehenden verkehrlichen Einschränkungen. Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de
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