Förderaufruf Regionalbudget 2025 – Anträge jetzt!

Der Aufruf erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisungen durch den Bund und das Land.
Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) stellt jährlich ein Regionalbudget für Kleinvorhaben von Vereinen, Initiativen und Kommunen zur Verfügung. Das Geld stammt aus Mitteln des Bundes und des Landes Hessen sowie einem 10%-igen Anteil des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Für 2025 steht uns voraussichtlich ein Gesamtbudget von 100.000 € an Fördermitteln aus dem Regionalbudget zur Verfügung.


Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 28.02.2025.
Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.


Gefördert werden:
- Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
- Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
- Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen


Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.


Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.


Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung.
https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525


Nicht gefördert werden:
- Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
- Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.


Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.


Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.


Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.


Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

- Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
- Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
- Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
- Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
- Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
- Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt und falls erforderlich liegt die Genehmigung des Bauantrags vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.

- Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen
- Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
- Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.


Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung
- Bis zum 28.02.2025 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
- Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
- Bis zum 01.04.2025 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
- Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
- Bis zum 01.10.2025 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
- Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2025 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.


Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61; E-Mail:
regionalentwicklung@schwalm-aue.de


8. Dezember 2025
„Was wären wir ohne euch? Ihr seid die Brotladen-Familie“, brachte es Jürgen Viehmeier, Geschäftsführer des Schwälmer Brotladens, auf den Punkt. Gemeinsam mit Ehefrau Gabriele Viehmeier, den Kindern Peter Viehmeier und Lena Dippel samt Ehepartnern sowie Personalleiter Joachim Neubauer ehrte er am vergangenen Sonntag langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schwälmer Brotladens. Gefeiert wurden die runden und halbrunden Jubiläen mit einem gemeinsamen Essen im Ziegenhainer Hotel Rosengarten. „Wir wollen diese neue Tradition des gemeinsamen Essens etablieren und jährlich stattfinden lassen. Wir feiern immer diejenigen, die im jeweiligen Jahr ihr Jubiläum feiern“, erklärte Jürgen Viehmeier im Vorfeld. Besondere Ehrung erfuhr Dirk Lehmann für seine 40-jährige Tätigkeit in der Gilserberger Traditionsbäckerei. Harald Persch, Axel Schneider und Sabine Wippel blickten auf stolze 35 Jahre im Betrieb zurück. Seit 30 Jahren dabei sind: Pia Schüßler, Katrin Schmidt, Brigitte Dingel, Jörg Nickles und Bodo Reis. Seit einem Vierteljahrhundert für den Schwälmer Brotladen aktiv sind: Sonja Hooß, Christel Blank, Monique Weitz, Sandra Buffi, Eduard Frohloff, Sylvia Löber, Monika Mangel, Jolanthe Rajzer, Sabrina Geisel, Galina Smernizkich und Karina Neidert. Für ihre 20-jährige Betriebszugehörigkeit wurden Tatjana Krieger, Kathrin Viehweber, Gudrun Wickert, Natalie Frohloff, Viktor Schmidgal, Andreas Ohl, Jens Wickert, Susanne Olms und Ellen Erxleben geehrt. Nach über 20-jähriger, treuer Zusammenarbeit wurden in den verdienten Ruhestand verabschiedet: Anita Eurich, Vladimir Schechtel, Johann Heise, Klaus Witt und Zahra Zandian.
8. Dezember 2025
Der traditionelle Kunsthandwerkermarkt im Museum findet auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit dem Schwälmer Weihnachtsmarkt in Ziegenhain statt. Rund 30 Aussteller präsentieren in den historischen Räumen des Museums hochwertige Produkte handwerklicher Gestaltung. Im Lüderkeller und im Museumscafé werden Schwälmer Spezialitäten und selbstgebackene Kuchen angeboten. Das Angebot reicht von Gefilztem, Bildern, Schmuck und kunstvollen Teddys bis hin zu handgeschöpften Seifen, Stick- und Strickwaren, Leinenstoffen, Dekoartikeln, Patchwork, Weidenkunst, Töpferwaren, Keramik, Geschenkideen, Holzhandwerk, Mini-Krippen, Waldorf-Püppchen, Schafwolle, Büchern, Schwälmer Stickereien, genähten Unikaten, Tüchern, Parfum, Essenzen sowie kulinarischen Produkten wie selbstgebackenem Brot und Honig. In der Spinnstube zeigen Schwälmerinnen in Tracht, wie aus Nadel, Wolle und Faden traditionelle Arbeiten entstehen. Der Eintritt beträgt 3 Euro; Kinder und Schüler haben freien Zugang. Öffnungszeiten: • Freitag, 12.12.2025: 14:00–18:00 Uhr • Samstag, 13.12.2025: 11:00–19:00 Uhr • Sonntag, 14.12.2025: 11:00–18:00 Uhr https://www.museumderschwalm.de/
8. Dezember 2025
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Landschaftsgärtner/in (m/w/d) im Bereich des städtischen Bauhofs neu zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Pflege und Reinigung der kommunalen Grün- und Wegeflächen Landschafts- und Wegebau im gesamten städtischen Raum Mitarbeit bei allgemeinen Bauhofarbeiten Ausführen von Gehölz- und Landschaftspflegearbeiten Unterstützung beim kommunalen Winterdienst Mitarbeit bei städtischen Veranstaltungen (Auf- und Abbau; ggf. auch am Wochenende) Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossene Fachausbildung, vorzugsweise im Bereich Garten- und Landschaftsbau Wünschenswert Erfahrungen im Bereich Zierpflanzenbau und im Umgang mit Stauden Mindestens Führerschein der Klasse BE, idealerweise C oder CE Eigenständiges und kreatives Arbeiten Team- und Konfliktfähigkeit Hohes Maß an Selbstständigkeit, Kosten- und Verantwortungsbewusstsein Bereitschaft zur Mitarbeit beim Winterdienst (auch am Wochenende) Einsatzbereitschaft für alle Bereiche des Bauhofs Unser Angebot: Die Möglichkeit, in einem engagierten Team unsere Stadt jeden Tag noch ein Stück gepflegter erscheinen zu lassen Alle Leistungen, wie Entgelt, Jahressonderzahlung, Prämienzahlung nach § 18a TVöD usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 30 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Fahrrad- und E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit (z. Z. 39 Stunden wöchentlich). Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG).  Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 2. Januar 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
8. Dezember 2025
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum 1. März 2026 eine Stelle als Hausmeister/in (m/w/d) neu zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Hausmeistertätigkeiten für alle städtischen Liegenschaften Durchführung von kleineren Installationsarbeiten, Kleinreparaturen sowie Fehlersuche und Störungsbeseitigung von haustechnischen Anlagen Rufbereitschaft, auch an Wochenenden (z. B. bei Notfällen) Koordination von Reparaturarbeiten durch Externe in den Liegenschaften Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossene handwerkliche bzw. technische Ausbildung (Elektro-, Heizungs,- Sanitärtechnik) Führerschein der Klasse B Hohes Maß an Selbstständigkeit, Kosten- und Verantwortungsbewusstsein Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z. B. in den Abendstunden und am Wochenende) und zur Teilnahme an der Rufbereitschaft Unser Angebot: Die Möglichkeit, in einem engagierten Team unsere Stadt jeden Tag noch ein Stück gepflegter erscheinen zu lassen Alle Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wie Entgelt, Jahressonderzahlung, Prämienzahlung nach § 18a TVöD 30 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Fahrrad- und E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit (z. Z. 39 Stunden wöchentlich). Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 2. Januar 2026 an:  Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
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