Förderaufruf Regionalbudget 2025 – Anträge jetzt!

Der Aufruf erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisungen durch den Bund und das Land.
Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) stellt jährlich ein Regionalbudget für Kleinvorhaben von Vereinen, Initiativen und Kommunen zur Verfügung. Das Geld stammt aus Mitteln des Bundes und des Landes Hessen sowie einem 10%-igen Anteil des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Für 2025 steht uns voraussichtlich ein Gesamtbudget von 100.000 € an Fördermitteln aus dem Regionalbudget zur Verfügung.


Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 28.02.2025.
Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.


Gefördert werden:
- Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
- Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
- Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen


Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.


Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.


Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung.
https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525


Nicht gefördert werden:
- Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
- Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.


Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.


Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.


Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.


Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

- Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
- Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
- Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
- Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
- Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
- Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt und falls erforderlich liegt die Genehmigung des Bauantrags vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.

- Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen
- Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
- Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.


Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung
- Bis zum 28.02.2025 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
- Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
- Bis zum 01.04.2025 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
- Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
- Bis zum 01.10.2025 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
- Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2025 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.


Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61; E-Mail:
regionalentwicklung@schwalm-aue.de


5. Oktober 2026
Die Ambulante Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder bietet im Frühjahr 2027 einen neuen Qualifikationskurs für Menschen an, die sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit engagieren möchten. Unter dem Titel „Sterbende begleiten lernen“ werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet, schwer kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige zu begleiten. Der Kurs umfasst insgesamt 100 Stunden und gliedert sich in einen Grundkurs, eine Praktikumsphase und einen Vertiefungskurs. Die Schulungen finden sowohl an Wochenenden als auch an einzelnen Abendterminen unter der Woche statt. Zu den Inhalten gehören unter anderem die Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen von Verlust und der eigenen Sterblichkeit. Außerdem geht es darum, das Sterben als Teil des Lebens zu verstehen und Sicherheit im Umgang mit Menschen in der letzten Lebensphase zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Menschen bei der Vorbereitung auf das Sterben und den Tod sowie auf Gesprächen mit Angehörigen. Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich Zeit für andere nehmen möchten, Interesse an persönlichen und wertvollen Gesprächen haben und Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten möchten. Auch der Austausch mit anderen Teilnehmenden und die persönliche Weiterentwicklung sind Bestandteile der Qualifikation. Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung gibt es bei den Koordinatorinnen der Ambulanten Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder, Christine-Ann Raesch und Michaela Stumpf. Kontakt: Ambulante Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder Zur Schanze 14 34613 Schwalmstadt Mobil: 0176 41882480 E-Mail: hospizarbeit-kkse@ekkw.de
5. Oktober 2026
Über 4.000 Quadratmeter neuer Wohnraum in Treysa geschaffen
5. Oktober 2026
Am Samstag, 10. Oktober 2026 , ist Oliver Steinhoff mit seiner „ Elvis Symphonic Show “ in der Bodega del Castillo zu Gast. Als Elvis-Interpret präsentiert er bekannte Hits des Musikers und nimmt das Publikum mit auf eine musikalische Reise durch dessen Karriere. Neben der Musik erwartet die Besucherinnen und Besucher ein 3-Gang-Menü der Bodega del Castillo. Damit verbindet die Veranstaltung die musikalische Darbietung mit einem gemeinsamen Abendessen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr. Der Eintritt kostet 79 Euro inklusive 3-Gang-Menü. Für Mitglieder des Weinclubs gilt ein Preis von 75 Euro. Veranstalter sind die Bodega del Castillo und die Vinothek La Copa. Die Veranstaltung findet in der Bodega del Castillo, Paradeplatz 2, statt. Karten sind ausschließlich im Vorverkauf in der Vinothek La Copa, Wiederholdstraße 13, erhältlich. Auch Reservierungen und weitere Informationen erfolgen über die Vinothek unter 0151 12726873 oder per E-Mail an info@vinos-lacopa.de .
2. Oktober 2026
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Leiter/in (m/w/d) im Bereich Finanzverwaltung zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Leitung/Führung des Fachbereiches Finanzen mit den Bereichen Stadtkasse, Steuern und Abgaben, Haushalt und internes Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse und den kaufmännischen Bereich des Freibades Erstellung von Gebührenkalkulationen in den Bereichen Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser Mitwirkung bei der Kalkulation und Festsetzung sonstiger städtischer Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Koordinierung, Organisation und Überwachung des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes und den Jahresabschlüssen Überwachung von Angelegenheiten von besonderer Bedeutung der Stadt als Steuerschuldner Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Weiterbildung zur/zum Verwaltungswirt/in Führungskompetenz/-fähigkeit Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder vergleichbaren Position sind wünschenswert Gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den anzuwendenden Rechtsvorschriften (z. B. HGO, GemHVO, GemKVO, HVwVfG, VwZG, KAG, EstG, AO) sind vorteilhaft Sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS-Office-Produkten Präsentations- und Moderationsgeschick sowie sicheres, kompetentes, ausdruckstarkes Auftreten Belastbarkeit, hohe Leistungsfähigkeit, wirtschaftliches Handeln, Organisationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität Unser Angebot: Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A13 gD Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ausgewiesen. Es ist jedoch auch eine Besetzung im Angestelltenverhältnis nach dem TVöD möglich 31 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) für Tarifbeschäftigte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Fahrrad- bzw. E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von derzeit 41 Wochenstunden bei Beamten bzw. 39 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigen. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 30. Oktober 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.d e Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
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