Feuerwehrhaus in Trutzhain: RP Weinmeister übergibt Förderbescheid

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte in der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel einen Förderbescheid in Höhe von 257.950 Euro. Mit diesen Mitteln unterstützt das Land Hessen die Stadt Schwalmstadt (Schwalm-Eder-Kreis) beim Neubau des Feuerwehrhauses im Stadtteil Trutzhain.

Erster Stadtrat Lothar Ditter, Stellvertretender Stadtbrandinspektor Stefan Kürschner und der Wehrführer des Stadtteils Trutzhain Bernd Weitzel nahmen den Bescheid im Rahmen einer kleinen Feierstunde entgegen.„Moderne und zweckmäßige Feuerwehrhäuser sind für einen wirksamen Brandschutz essentiell. Gleichzeitig sind sie Fixpunkt für das Vereinsleben der vielen Ehrenamtlichen im Brandschutz, so auch in Schwalmstadt. Es freut mich daher außerordentlich, dass Sie als Kommune in den Neubau eines Feuerwehrhauses investieren und der Freiwilligen Feuerwehr Trutzhain damit attraktive Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeiten verschaffen“, so Regierungspräsident Mark Weinmeister.

„Dafür nehmen Sie als Gemeinde viel Geld in die Hand, aber das Land unterstützt Sie dabei tatkräftig. Deshalb freue ich mich, Ihnen heute diesen Förderbescheid der Landesregierung zu übergeben und verbinde dies mit einem herzlichen Dank an alle Feuerwehrmänner und -frauen in Schwalmstadt: Ihr Einsatz und Ihr Engagement sind wesentlich für die Sicherheit von uns allen!“Der Neubau des geplanten Feuerwehrhauses gliedert sich in eine Fahrzeughalle mit zwei Fahrzeugstellplätzen sowie einem Sozialtrakt mit Schulungsraum, Jugendfeuerwehrraum, Teeküche, geschlechterspezifisch getrennten Umkleiden, sanitären Anlagen, Büro für die Wehrführung, Lager- und Werkstatträumen. Darüber hinaus ist die Notstromversorgung des Feuerwehrhauses vorgesehen. Die Gesamtbaukosten sind mit rund 1,7 Millionen Euro veranschlagt.

Erster Stadtrat Lothar Ditter erläuterte hierzu: „Durch den Förderbescheid des Landes Hessen erhalten wir ein finanzielles Fundament für den Neubau eines Feuerwehrhauses in unserem Stadtteil Trutzhain. Darüber freuen wir uns selbstverständlich sehr, schafft ein solch zukunftsfähiges Gebäude doch die räumlichenKassel, 10. August 20232RegierungspräsidiumKasselRahmenbedingungen für die wichtige und anspruchsvolle Arbeit der Wehren vor Ort.“Hintergrund:Die Landesregierung engagiert sich tatkräftig für die hessischen Feuerwehren und stellt hierzu Fördermittel bereit.

Im laufenden Jahr 2023 steigt die Garantiesumme um weitere drei auf nunmehr 46 Millionen Euro. Damit hat die Landesregierung schon jetzt das Versprechen des Koalitionsvertrags, die Garantiesumme bis zum Ende der Legislaturperiode auf mindestens 45 Millionen Euro zu erhöhen, mehr als erfüllt.Der Schwalm-Eder-Kreis hat von der Erhöhung der Garantiesumme im Brandschutz profitiert: In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 26 Fahrzeuge und 9 bauliche Maßnahmen mit einer Gesamthöhe von rund 2,3 Mio. Euro gefördert. Allein im Jahr 2022 wurden Zuwendungen für 11 Fahrzeuge und 4 bauliche Maßnahme bewilligt oder vorbeschieden mit einem Volumen von rund 1 Mio. Euro.
15. Juli 2025
„The Vikings“ Sommerfest am 2. August in Treysa um 14 Uhr. Die Gäste dürfen sich auf frisch gezapftes Bier vom Fass und Bratwurst vom Grill freuen. Unterstützt wird die Veranstaltung unter anderem von der Privatbrauerei Schwalm Bräu und Bornmann. Der Eintritt ist frei.
15. Juli 2025
Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.
15. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html
15. Juli 2025
Das Team der Kita Wiegelsweg hat im Juni 2025 erfolgreich die Zertifizierung für die umfassende Marte Meo-Fortbildung erhalten. Dabei handelt es sich um eine videobasierte Methode, die pädagogische Fachkräfte darin unterstützt, Kinder in ihrer Entwicklung gezielt zu begleiten und zu fördern.
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