Am 7. Oktober: Bauernmarkt findet in Ziegenhain statt
Regional einkaufen und nachhaltig handeln – das können Besucher:innen am Samstag, 7. Oktober, in Ziegenhain. Dann nämlich findet vor historischer Kulisse auf dem Paradeplatz erneut der beliebte Bauernmarkt statt. Er bietet wieder leckeres Essen, regionale Produkte von Direktvermarktern, historische Landmaschinen und Live-Musik.
„Der Markt findet zum dritten Mal statt, hat sich also etabliert und ist stetig gewachsen“, so Schwalmstadts Bürgermeister Tobias Kreuter. Während des diesjährigen Bauernmarktes feiert der Bläserkorps des Kreisjagdvereins „Hubertus“ Ziegenhain sein 60-jähriges Bestehen. Zu hören sind der Bläserkorps und seine befreundeten Vereine ab 11 Uhr. Die Besucherinnen und Besucher dürfen sich außerdem unter anderem auf Livemusik der Gruppe „Maus Acoustics“, das beliebte Kürbisschnitzen und Hufeisenwerfen sowie auf viele Markt- und Imbissstände freuen. Mitglieder des Arbeitskreises Festung Ziegenhain öffnen zudem ihren Kugelkeller und präsentieren sich im historischen Gewand.
Nicht fehlen darf die „Saftique“ – das Witzenhäuser Saftmobil. Marktbesucher:innen können wieder ihr im heimischen Garten geerntetes Obst mitbringen und direkt vor Ort pressen und abfüllen lassen. Dabei können die einzelnen Prozesse, die aus Rohobst leckeren Saft werden lassen, genau beobachtet werden – vom Einfüllen über das Maischen und Pressen bis hin zum Abfüllen. Wer leckeren Saft aus Äpfeln, Birnen oder anderem Kernobst herstellen lassen möchte, sollte eine Mindestmenge von 50 Kilogramm anliefern. Die Anlieferung ist zwischen 10 und 16 Uhr möglich. Die Zufahrt wird vor Ort geregelt. Der Bauernmarkt selbst findet von 11 bis 17 Uhr statt.
So schön war der Bauernmarkt in den vergangenen Jahren:

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html