22. Jugendmusikwettbewerb der Stadt Borken (Hessen) und der Musikschule Schwalm-Eder Borken
Ausschreibung hat begonnen
Der 22. Jugendmusikwettbewerb
der Stadt Borken (Hessen) findet in Kooperation mit der Musikschule Schwalm-Eder e. V. am Samstag, 24. Mai 2025, statt. Zur Teilnahme sind Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 19 Jahren mit Wohnsitz im Schwalm-Eder-Kreis eingeladen.
Zum Wettbewerb können sich Solisten (mit und ohne Begleitung) und Ensembles anmelden. Zugelassen sind alle Instrumente. Die Teilnehmer sollen zwei oder mehr Musikstücke aus zwei Epochen vortragen. Die Darbietung sollte mindestens fünf Minuten dauern, jedoch 14 Minuten nicht überschreiten.
Das Vorspielen findet am Wettbewerbstag, Samstag, 24. Mai 2025, ab 9:00 Uhr, statt. Die musikalischen Vorträge werden von einer Jury bewertet, wobei die Auswahl der Stücke unter Berücksichtigung des Alters, die Spieltechnik sowie der musikalische Ausdruck der Darbietung zu Grunde gelegt werden. Bei Instrumentalensembles wird darüber hinaus das Zusammenspiel beurteilt. Die Jury schlägt Teilnehmer für das Preisträgerkonzert am Folgetag vor.
Die Anmeldung kann bis zum 28. April 2025 über das analoge oder digitale Anmeldeformular
erfolgen. Das abgedruckte Anmeldeformular kann bei dem Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), Telefon 05682 808-271, Kulturverwaltung@borken-hessen.de oder bei der Musikschule Schwalm-Eder e. V., Multifunktionshaus M15, Holzhäuser Straße 3, 34576 Homberg (Efze), Telefon 05681 2947, info@musikschule-schwalm-eder.de eingereicht werden. Dort sind auch weitere Anmeldeformulare erhältlich.
Die digitale Anmeldung ist unter www.borken-hessen.de bei den Quicklinks Veranstaltungen oder über den QR-Code auf dem Plakat zu finden.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält eine Urkunde über die Teilnahme, die Erstplatzierten jeder Wettbewerbskategorie werden außerdem mit einem Preisgeld prämiert. Die Urkundenverleihung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Preisträgerkonzertes am Sonntag, 25. Mai 2025, 15:00 Uhr, im Hotel am Stadtpark - Bürgerhaus, Borken (Hessen). Dazu sind Angehörige, Mitbürger*innen und Gäste herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.


Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html