24. Fest der Begegnung im Weindorf an der Totenkirche war ein gelungenes Miteinander
So voll wie noch nie ….
Es hat einfach alles zusammengepasst: Das Wetter, das Gelände, das Engagement der Veranstalter, die Angebote und das Interesse der Gäste. So wurde das 24. Fest der Begegnung zu einem vollen Erfolg. Nach der Eröffnung durch Bürgermeister Tobias Kreuter, Silvia Scheffer (Arbeitskreis) und Helmut Balamagi (Landkreis) wurde Michael Hennighausen mit entsprechender Urkunde des Landes Hessen erneut zum Sportcoach in dem Förderprogramm des Landes „Sport integriert Hessen 2024“ ernannt. Als dauerhafte Ansprechperson kommt ihm die Aufgabe zu, Kontakte zwischen Sportvereinen, Institutionen und den Jugendlichen unserer Stadt herzustellen, zu vermitteln sowie lokale Netzwerke aufzubauen und zu begleiten.
Dann noch ein bisschen Soundcheck und das Fest startete.
Wieder einmal hat der Arbeitskreis für Toleranz und Menschenwürde in Kooperation mit der Stadt Schwalmstadt, Arbeit und Bildung e.V. und dem „Werkraum“ ein pralles und buntes Programm geboten: Musik von den „Funny Fenners“, einen Sport- und Spiel-Bereich unter Leitung von Sportcoach Michael Hennighausen, Köstlichkeiten aus Treysas internationalen Küchen, eine Filz-Station mit Larysa Rodionova, Näharbeiten aus den Projekten von Arbeit und Bildung und eine Bücherecke für Kinder und Jugendliche vom Werkraum. Das Überraschungsbonbon gab’s zwischendurch: Der Tanzflashmob des Kunstprojekts „Motanki“ aus Marburg unter der Leitung von Elena Levi brachte noch mehr Farbe, Bewegung und Begeisterung.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html