Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt.
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html

Cyclekarts zurück in Schwalmstadt Am 25. und 26. April ist der Verein Cyclekart Germany mit dem „Cyclekart Track Day“ erneut zu Gast in Schwalmstadt. Auf dem Gelände des ehemaligen China-Parks in Ziegenhain sind die besonderen, selbstgebauten Fahrzeuge wieder in Aktion zu sehen. Gefahren wird am Samstag von 12 bis 18 Uhr und am Sonntag von 12 bis 16 Uhr . Der Eintritt ist kostenfrei , der Zugang erfolgt über das große Haupttor des Geländes. Im Mittelpunkt stehen die sogenannten Cyclekarts – in Eigenarbeit gebaute Fahrzeuge im Stil der Rennwagen aus den 1920er bis 1940er Jahren. Statt Wettbewerb geht es vor allem um die Freude an Technik, Kreativität und den Austausch innerhalb der Community. Besucher:innen können die Fahrzeuge aus nächster Nähe erleben und mit den Fahrer:innen ins Gespräch kommen. Der Besucherbereich geht dabei nahtlos in das Fahrerlager über und ermöglicht einen offenen Einblick in das Hobby und den Bau der Fahrzeuge. Wer sich für Technik, Gestaltung oder historischen Motorsport interessiert, kann hier die Community kennenlernen und mehr über das Hobby erfahren. Mehr zum Verein und jede Menge technische Infos gibt es auf der Website von Cyclekart Germany .

Der Anmeldeschluss war am 01.03., aktuell sind aber noch Nachmeldungen möglich! In den Osterferien 2026 wird eine Freizeit für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren angeboten. Veranstaltet wird das Angebot von der Evangelischen Jugend Schwalm-Eder in Kooperation mit dem Evangelischen Jugendhaus Arche in Schwalmstadt-Treysa. Die Freizeit findet vom 7. bis 11. April 2026 statt. Ziel der fünftägigen Veranstaltung ist es, Kindern abwechslungsreiche Tage mit gemeinschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem Spiele, Outdooraktionen, Geschichten und erlebnispädagogische Angebote. Ein Schwerpunkt liegt auf Aktivitäten in der Natur sowie auf gemeinsamen Erlebnissen mit anderen Kindern. Untergebracht werden die Teilnehmenden im CVJM Camp Münchhausen, wo auch ein Großteil des Programms stattfinden wird. Neben den Aktivitäten draußen sind auch Programmpunkte in Innenräumen vorgesehen. Die Freizeit wird von erfahrenen Jugendleiterinnen und Jugendleitern unter Anleitung einer Jugenddiakonin organisiert und begleitet. Der Teilnahmebeitrag beträgt 150 Euro, Geschwisterkinder zahlen 130 Euro pro Person. Darin enthalten sind Programm- und Bastelmaterialien, Vollverpflegung, die Unterkunft in Mehrbettzimmern sowie die An- und Abreise. Für Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten. Die Anzahl der Plätze ist auf maximal 35 Kinder begrenzt. Anmeldeschluss ist der 1. März 2026. Interessierte Familien können sich per E-Mail oder über ein Onlineformular anmelden. Ansprechpartnerin ist Jugenddiakonin Maren Melchior vom Evangelischen Jugendhaus Arche in Schwalmstadt-Treysa. Osterfreizeit PDF

Ab Mitte März ist das Rentenmobil wieder unterwegs: Der Beratungsbus der Deutschen Rentenversicherung Hessen macht montags bis donnerstags Station in Nord- und Osthessen. Der erste Halt ist am 16. März von 8.30 bis 15 Uhr in Langenselbold am Schlosspark. „Mit dem Rentenmobil möchten wir unseren Versicherten in der Fläche ein wohnortnahes Beratungsangebot zu Rente, Reha, Prävention und Altersvorsorge bieten“, so Dr. Michael Stegmann von der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Im Bus unterwegs sind eine Rentenversicherungsberaterin oder ein -berater sowie eine Serviceperson, die die Menschen an der Infotheke im Eingangsbereich empfängt und das Fahrzeug steuert. Mit Termin können sich Versicherte zu Themen ihrer Wahl beraten lassen. Dazu gibt es ein kleines Büro, in dem bis zu zwei Ratsuchende Platz haben. Das Rentenmobil fährt folgende 17 Städte und Gemeinden regelmäßig an: Birstein, Büdingen, Ebsdorfergrund, Florstadt, Freigericht, Frielendorf, Gedern, Grünberg, Langenselbold, Melsungen, Ortenberg, Schlitz, Schwalmstadt, Sontra, Spangenberg, Stadtallendorf und Wabern. Der Fahrplan steht unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de. Die Terminvergabe zur Beratung im Rentenmobil läuft über E-Mail: termin@drv-hessen.de oder Telefon: 069 99992090. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betreibt landesweit zehn Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem gibt es in acht hessischen Städten und Gemeinden regelmäßig Sprechtage. Dieses Angebot ergänzen zahlreiche ehrenamtliche Versichertenälteste, die Versicherte vor Ort unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,5 Millionen Versicherte, 593.000 Rentnerinnen und Rentner sowie 117.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.


