Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt.
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html

Auch nach dem großen Jubiläumswochenende anlässlich 777 Jahre Stadtrechte Treysa wird das Jubiläumsjahr mit weiteren Veranstaltungen fortgesetzt. Am Samstag, 22. August 2026 , finden rund um Treysa eine Grenzwanderung sowie ein Abenteuerparcours für Kinder und Jugendliche statt. Grenzwanderung „Auf den Spuren der Geschichte“ Unter dem Motto „Auf den Spuren der Geschichte rund um Treysa“ findet der zweite Grenzgang im Jubiläumsjahr statt. Start ist um 9:30 Uhr auf dem Festplatz Lehmenkaute . Die rund neun Kilometer lange Route führt entlang der Gemarkungsgrenzen über Wiera, Wasenberg, Ransbach und Ascherode . Unterwegs stehen historische Grenzen und die Geschichte der Region im Mittelpunkt. Ergänzt wird die Wanderung durch informative Impulsvorträge. Festes Schuhwerk ist erforderlich. Die Rückkehr zur Lehmenkaute ist für etwa 13:00 Uhr vorgesehen. Die Grenzwanderung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Region. Veranstaltet wird die Wanderung vom Knüllgebirgsverein Treysa e. V. , dem Stadtgeschichtlichen Arbeitskreis e. V. und dem Festkomitee 777 Jahre Stadtrechte Treysa . Kinderabenteuer „Das Geheimnis um das Siegel von Treysa“ Auch für Kinder und Jugendliche gibt es an diesem Tag ein eigenes Angebot. Beim Abenteuerparcours „Das Geheimnis um das Siegel von Treysa“ gilt es, Rätsel zu lösen, Geheimnisse zu entdecken und verschiedene Aufgaben zu meistern. Der etwa drei Kilometer lange Parcours beginnt ab 10:30 Uhr im Bereich „Lange Loh“. Die Ausschilderung zum Start erfolgt ab dem Funkturm Igelsheide. Das kostenlose Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren . Gemeinsamer Abschluss auf der Lehmenkaute Ab 13:00 Uhr gibt es auf der Lehmenkaute weitere Spielangebote für Kinder. Außerdem werden Bratwurst und Getränke angeboten. Beide Aktionen sind Teil des Jubiläumsjahres 777 Jahre Stadtrechte Treysa und finden am Samstag, 22. August 2026 , statt.

Auf der Kreisstraße 107 zwischen Ransbach und Ziegenhain steht eine Erneuerung der Fahrbahn an. Die Arbeiten beginnen am Dienstag, 18. August 2026, und dauern voraussichtlich bis Anfang Oktober. Für die Bauarbeiten wird der rund einen Kilometer lange Abschnitt zwischen Ransbach und der Einmündung in die Kreisstraße, die Ziegenhain und Loshausen verbindet, vollständig gesperrt. Neben der Asphaltfahrbahn werden auch die Bankette erneuert. Umleitung über Loshausen Während der Bauarbeiten wird der Verkehr zwischen Ransbach und Ziegenhain in beide Richtungen über Loshausen umgeleitet. Verkehrsteilnehmende müssen daher mit einer veränderten Verkehrsführung und möglichen zusätzlichen Fahrzeiten rechnen. Der Schwalm-Eder-Kreis investiert nach Angaben von Hessen Mobil rund 750.000 Euro in die Erneuerung der Kreisstraße. Die Arbeiten werden im Auftrag des Schwalm-Eder-Kreises von Hessen Mobil durchgeführt. Verkehrsteilnehmende und Anwohner werden um Verständnis und Rücksichtnahme während der Bauzeit gebeten. Weitere Informationen zu Hessen Mobil und zur Verkehrslage gibt es unter mobil.hessen.de .



