Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt.
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzkleidung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html

Cyclekarts zurück in Schwalmstadt Am 25. und 26. April ist der Verein Cyclekart Germany mit dem „Cyclekart Track Day“ erneut zu Gast in Schwalmstadt. Auf dem Gelände des ehemaligen China-Parks in Ziegenhain sind die besonderen, selbstgebauten Fahrzeuge wieder in Aktion zu sehen. Gefahren wird am Samstag von 12 bis 18 Uhr und am Sonntag von 12 bis 16 Uhr . Der Eintritt ist kostenfrei , der Zugang erfolgt über das große Haupttor des Geländes. Im Mittelpunkt stehen die sogenannten Cyclekarts – in Eigenarbeit gebaute Fahrzeuge im Stil der Rennwagen aus den 1920er bis 1940er Jahren. Statt Wettbewerb geht es vor allem um die Freude an Technik, Kreativität und den Austausch innerhalb der Community. Besucher:innen können die Fahrzeuge aus nächster Nähe erleben und mit den Fahrer:innen ins Gespräch kommen. Der Besucherbereich geht dabei nahtlos in das Fahrerlager über und ermöglicht einen offenen Einblick in das Hobby und den Bau der Fahrzeuge. Wer sich für Technik, Gestaltung oder historischen Motorsport interessiert, kann hier die Community kennenlernen und mehr über das Hobby erfahren. Mehr zum Verein und jede Menge technische Infos gibt es auf der Website von Cyclekart Germany .




