Stellenausschreibung: Integrationsguide
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als Integrationsguide (m/w/d) zu besetzen.
Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbegebiete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven.
Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohnwert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Anforderungsprofil:
Unser Angebot:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 24. Oktober 2025 an:
Magistrat der Stadt Schwalmstadt
- Personalentwicklung -
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de
Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernichten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich.
Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbegebiete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven.
Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohnwert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Übernahme der Rolle als zentrale Ansprechperson in der Kommune für das Themenfeld
- „Integration“; Koordination, Vermittlung, Information, Recherche, Bildung von Netzwerken, Konzeption und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
- Bedarfserfassung von Drittstaatenangehörigen sowie der Aufnahmegesellschaft in der Kommune und der Verwaltung
- Gesamtheitliche Betrachtung der Zielgruppen, Drittstaatenangehörigen, kommunalen Strukturen und dem allgemeinen Sozialraum vor Ort
- Umsetzung von Maßnahmen für eine positive Entwicklung des Sozialraumes und einer nachhaltigen Integration der Zielgruppen
Ihr Anforderungsprofil:
- Berufserfahrene, kommunikative und selbstständige Persönlichkeit mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium in den Bereichen Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, interkulturelle Kompetenz, Sprachwissenschaft oder einem artverwandten Studiengang
- Erfahrungen in der Beratung von Migranten sind neben guten Kenntnissen im
- Asylgesetz, zum Aufenthaltsrecht und im SGB von Vorteil und runden das Anforderungsprofil ab
- Gute Kenntnisse in Englisch und ggfs. einer anderen Fremdsprache. Den Ratsuchenden begegnen Sie mit einer wertschätzenden, transparenten Kommunikation und zeigen interkulturelle Sensibilität
- Führerschein der Klasse B
Unser Angebot:
- Entgelt nach dem TVöD bis Entgeltgruppe 9b sowie Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Prämienzahlung usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 24. Oktober 2025 an:
Magistrat der Stadt Schwalmstadt
- Personalentwicklung -
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de
Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernichten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich.
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Berufs- bzw. Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Schwalmstadt bewirbt sich erneut beim hessischen Landeswettbewerb „Ab in die Mitte!“ – einem Förderwettbewerb zur Belebung der Innenstädte. Unter dem Projekttitel „Die Geschichte vom eigenen Schaufenster – Märchenhaftes Schwalmstadt – Schwalmstadt erzählt Grimms Märchen neu“ haben wir eine bestehende Idee weiterentwickelt, die Tradition, Digitalisierung und Stadtentwicklung miteinander verbindet. Im Rahmen des Wettbewerbs können Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro gewonnen werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Umsetzung des eingereichten Projekts einzusetzen und muss im Jahr der Auszeichnung verausgabt werden. Die Preisverleihung findet am 24. April 2026 statt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine schriftliche Bestätigung, die Fördermittel werden an die jeweiligen Kommunen ausgezahlt. Märchen als Teil der Stadtidentität Schwalmstadt ist Teil des Rotkäppchen-Landes in der Grimmheimat Nordhessen und Mitglied der Deutschen Märchenstraße. Grimms Märchen sind seit Jahren sichtbar im Stadtbild verankert – unter anderem durch gestaltete Strom- und Verteilerkästen, Märchenmotive am Bahnhof sowie Bronzeskulpturen im öffentlichen Raum. Diese Gestaltung soll nun konsequent weiterentwickelt werden – digital, interaktiv und zukunftsorientiert. Bestehende Elemente werden nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Märchenfiguren werden digital animiert und zeigen, wie kulturelle Inhalte zeitgemäß interpretiert werden können. Diese Weiterentwicklung wird bereits im Bewerbungsvideo deutlich: KI-generierte Sequenzen veranschaulichen exemplarisch animierte Figuren sowie mögliche Gestaltungsansätze für Schaufenster. Die Idee: Digitalisierung, Interaktion und Leerstandsintegration Mit der „Märchenhaften Reise“ entsteht ein interaktiver Rundgang. Ausgewählte Standorte werden mit QR-Codes ausgestattet, über die Besucherinnen und Besucher Märchen digital abrufen können – beispielsweise als Audioformate, in unterschiedlichen Dialekten oder ergänzt durch Augmented-Reality-Elemente. Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Einbindung leerstehender Ladenflächen. Thematisch gestaltete Schaufenster werden in die Route integriert und mit zusätzlichen QR-Codes versehen. Diese liefern direkt vor Ort Informationen zu Ansprechpartnern, Flächengröße und Nutzungsmöglichkeiten.

„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, in die Städtebauförderung von Bund und Land zu kommen. Staatsminister Mansoori hatte uns am 13.11.2025 über die geplante Aufnahme informiert.“ so Bürgermeister Tobias Kreuter. Die Stadt hatte sich eigentlich mit den Innenstadtbereichen von Ziegenhain und Treysa beim Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beworben. Die Bewerbungen waren so zwar nicht erfolgreich, aber die Altstadt und der Versorgungsbereich in Treysa konnte in das Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgte am 17.12.2025 durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Zum Jahresbeginn gab es deshalb gleich zwei wichtige Termine. Am 3. Februar fand in Fulda eine Veranstaltung des zuständigen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum statt. Bei diesem Treffen erhielten alle in die Städtebauförderung aufgenommen Kommunen erste Informationen. Bürgermeister Tobias Kreuter tauschte sich mit den zuständigen Ansprechpartnern auf Ebene des Ministeriums und der Hessen Agentur aus. Am 10. Februar waren Mitarbeiter aus dem Referat Städtebau und Städtebauförderung des Ministeriums dann direkt vor Ort in Treysa. Dabei wurde über das bisher Erreichte und die Ziele für die Oberstadt gesprochen. Zudem gab es einen Rundgang durch die Altstadt. Hintergrund zum Programm Lebendige Zentren: „Lebendige Zentren“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Innenstadtbereiche lebendig, vielfältig und zukunftsfähig zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen bauliche Maßnahmen, die den Wandel aktiv begleiten – zum Beispiel die Sanierung historischer Gebäude, die Modernisierung öffentlicher Plätze oder die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für leerstehende Räume. Auch nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz und Klimaschutz spielen eine zentrale Rolle: Kurze Wege, mehr Grün und ein gesundes Stadtklima machen unsere Zentren attraktiver und lebenswerter. Erfolgreich ist das Programm vor allem, weil es auf Zusammenarbeit setzt. Die Kommunen entwickeln gemeinsam mit lokalen Akteuren – etwa aus Bürgerschaft, Handel, Kultur oder Zivilgesellschaft – Ideen und Projekte. So entstehen Vorhaben, die passgenau auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sind und von Vielen getragen werden. (HMWVW) In den kommenden Monaten gilt es das neue Förderprogramm zu implementieren und zu starten. Ein erster Förderantrag muss gestellt werden. Die Stadtverordneten hatten hierfür das Innenstadtentwicklungskonzept beschlossen. Es dient als Grundlage und wird zudem noch weiter angepasst, um die förderrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Außerdem geht es darum, Personen für die sogenannte Lokale Partnerschaft zu finden. Bürgermeister Kreuter erklärt „Das Ziel ist es, möglichst viele Projekte in der Oberstadt fördern zu können. Hierzu werden wir demnächst weitere Informationen auf der städtischen Homepage veröffentlichen. Besonders investive Förderungen am Gebäude und am Wohnumfeld können gefördert werden.“ Wissenswertes zur Städtebauförderung • Die Stadt kann 10 Jahre lang jährlich für Projekte und Maßnahmen Fördermittel beantragen. • Der Bund und das Land Hessen geben Zuschüsse in Höhe von 2/3 der Kosten, wenn die Stadt sich mit 1/3 beteiligt. • Gefördert wird die Stadt für öffentliche Projekte, aber auch für Maßnahmen von privaten Bauherren können Mittel weitergegeben werden. • Im Zuge einer Anteilsfinanzierung können Förderungen beantragt werden, die für grundhafte bauliche Instandsetzungen gewährt werden. • Zuschüsse müssen bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden und werden aber nur für un-rentierliche Kosten gewährt. • Für kleinere - nicht grundhafte - Sanierungsmaßnahmen wird es voraussichtlich ein Anreizförderprogramm geben. • Projekte werden nur gefördert, wenn diese noch nicht begonnen wurden. Maßgeblich ist der Zuwendungsbescheid. • Eine Lokale Partnerschaft wird aus Akteuren der Stadtgesellschaft gebildet, um in konzeptionellen Fragen und bei Förderanträge zu beraten. • Ziel sind insbesondere bauliche und städtebauliche Projekte, die bestehenden Wohnraum und das Wohnumfeld weiter qualifizieren und das baukulturelle Erbe erhalten. • Ebenfalls werden Projekte gefördert die Versorgungsangebote sichern und Impulse für Klimaschutz bzw. Klimaanpassung geben. Das städtische Bauamt koordiniert das Förderprogramm. Maßgeblich ist das sogenannte ISEK (Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept) sowie die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung von 2025. Für alle Interessierten sind auch Veranstaltungen im Jahresverlauf geplant. Im Internet gibt es folgende weiterführende Links: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/ https://www.staedtebaufoerderung.info/ https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/foerderprogramme-stadtentwicklung/foerderprogramme-stadtentwicklung_node.html

Die LEADER-Region Schwalm-Aue lädt gemeinsam mit dem Nachbarschaftshilfeverein Altenhilfe Treysa e. V. und dem Evangelischen Forum Schwalm-Eder zu einem besonderen Blick auf Baukultur im ländlichen Raum ein. Unter dem Titel „Schön hier. Architektur auf dem Land“ ist eine Wanderausstellung des Deutschen Architekturmuseums DAM, Frankfurt am Main, derzeit in der Region zu sehen. Für die Ausstellungsdauer laden begleitende Veranstaltungen dazu ein, sich zu informieren und zusätzlich die Ausstellung zu entdecken. In der Reihe findet am Mittwoch, den 25.02.2026, 18.00 Uhr, Begegnungsstätte RoSenhaus der Altenhilfe Treysa, Rosengasse 3, ein weiterer Vortrag mit dem Titel „alt und schön“ statt. J. Michael Ruhl von der Interessensgemeinschaft Bauernhaus geht darauf ein, weshalb sich die Sanierung und der Ausbau von historischen Gebäuden lohnen. Die zeitgemäße Weiternutzung alter Häuser in ihrer spezifischen Landschaft ist die Voraussetzung für ein attraktives Leben auf dem Land und ausschlaggebend für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Die gezeigten Beispiele zeigen, wieviel kulturelles Erbe in den alten Gebäuden steckt, wieviel menschliche Maßstäbe in allen Variationen erkennbar sind, wie die frühere Einheit von Haus und Siedlung spürbar wird und wie schön ein altes Haus werden kann, gerade in der Symbiose mit modernen Elementen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Die Wanderausstellung ist vom 06.02.2026 bis zum 05.03.2026 in der Begegnungsstätte RoSenhaus der Altenhilfe Treysa e.V., Rosengasse 3 in Schwalmstadt-Treysa zu sehen. Die Ausstellung ist dienstags bis freitags von 15 bis 18 Uhr und sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind Besuche nach Vereinbarung möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.altenhilfe-treysa.de und Tel. 0176 10 39 96 76 .

Im Begleitprogramm zur Ausstellung „Schön hier. Architektur auf dem Land“ lädt die Altenhilfe Treysa e.V. am Mittwoch, 18. Februar 2026, um 18 Uhr, zu einem Vortrag in die Begegnungsstätte RoSenhaus, Rosengasse 3 in Treysa, ein. Jochen Steube von der Energieberatung Schwalm-Aue erläutert, warum sich die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden lohnt und worauf Eigentümer und Bauwillige dabei achten sollten. Vorgestellt werden Beispiele, wie historische Fachwerkhäuser und Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren sinnvoll und energieeffizient modernisiert werden können. Im anschließenden Gespräch besteht Gelegenheit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die begleitende Wanderausstellung „Schön hier. Architektur auf dem Land“ ist noch bis 5. März 2026 im RoSenhaus zu sehen. Öffnungszeiten: dienstags bis freitags von 15 bis 18 Uhr sowie sonntags von 14 bis 17 Uhr. Besuche sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich. Weitere Informationen unter www.altenhilfe-treysa.de oder telefonisch unter 0176 10 39 96 76.

