Neubau des Feuerwehrhauses in Frankenhain (Konfirmationsstadt Schwalmstadt)

Regierungspräsident Weinmeister übergibt Förderbescheid

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte gestern in Schwalmstadt-Frankenhain (Schwalm-Eder-Kreis) einen Förderbescheid in Höhe von 266.857 Euro. Mit diesen Mitteln unterstützt das Land Hessen die Konfirmationsstadt Schwalmstadt beim Neubau des Feuerwehrhauses im Stadtteil Frankenhain. Bürgermeister Tobias Kreuter, Stadtbrandinspektor Tim Köhler und stellvertretender Wehrführer Robert Bambey nahmen den Bescheid im Rahmen einer kleinen Feierstunde entgegen.


„Moderne und zweckmäßige Feuerwehrhäuser sind für einen wirksamen Brandschutz essentiell. Gleichzeitig sind sie Fixpunkt für das Vereinsleben der vielen Ehrenamtlichen im Brandschutz, so auch in Schwalmstadt mit seinen Stadtteilen. Es freut mich daher außerordentlich, dass Sie als Kommune in den Neubau eines Feuerwehrhauses investieren und dort den dann ehrenamtlich engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern attraktive Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeiten verschaffen“, so Regierungspräsident Mark Weinmeister. „Dafür nehmen Sie als Kommune viel Geld in die Hand, aber das Land unterstützt Sie tatkräftig. Deshalb freue ich mich, Ihnen heute diesen Förderbescheid der Landesregierung zu übergeben und verbinde dies mit einem herzlichen Dank an alle Feuerwehrmänner und -frauen in Schwalmstadt: Ihr Einsatz und Ihr Engagement sind wesentlich für die Sicherheit von uns allen!“ Der bisherige Gebäudestandort für die Feuerwehr zusammen mit dem sanierungsbedürftigen Dorfgemeinschaftshaus wird aus Platzgründen aufgegeben. Das städtische Grundstück für das neue Feuerwehrhaus, welches hinter dem Friedhof und dem Hugenottenplatz liegt, wurde unter Einbeziehung der Feuerwehr Frankenhain sowie des Ortsbeirates ausgesucht. Die Fläche ist derzeit noch Acker. Am 7.12.2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Das neue Gebäude entspricht dem Muster, welches 2021 gemeinsam mit den Stadtbrandinspektoren, beteiligten Wehrführern sowie einem Ingenieurbüro erarbeitet und auch im September 2022 öffentlich im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt wurde. Das eingeschossige Gebäude wird ca. 350 qm Nutzfläche habe und ist weitestgehend identisch mit der Planung für Trutzhain.


Bürgermeister Tobias Kreuter freut sich über die Zuwendung: „Ich bin grundsätzlich sehr dankbar über die Unterstützung durch das Land Hessen. Als Stadt stehen wir vor der großen Zukunftsaufgabe, eine zeitgemäße Feuerwehr-Infrastruktur zu schaffen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass durch immer höhere Standards und Normen in Verbindung mit stark gestiegenen Baupreisen die Umsetzung ein Kraftakt darstellt, der uns als Flächenkommune mit 13 Stadtteilwehren derzeit schon bis an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit führt.“


Hintergrund: Die Landesregierung engagiert sich tatkräftig für die hessischen Feuerwehren und stellt hierzu Fördermittel bereit. Im laufenden Jahr 2023 steigt die Garantiesumme um weitere drei auf nunmehr 46 Millionen Euro.


Der Schwalm-Eder-Kreis hat von der Erhöhung der Garantiesumme im Brandschutz profitiert: In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 29 Fahrzeuge und 10 bauliche Maßnahmen mit einer Gesamthöhe von rund 2,7 Millionen Euro gefördert. Allein im vergangenen Jahr 2022 wurden Zuwendungen für 13 Fahrzeuge und 5 bauliche Maßnahmen bewilligt oder vorbeschieden mit einem Volumen von rund 1,4 Millionen Euro.


18. Februar 2026
Schwalmstadt bewirbt sich erneut beim hessischen Landeswettbewerb „Ab in die Mitte!“ – einem Förderwettbewerb zur Belebung der Innenstädte. Unter dem Projekttitel „Die Geschichte vom eigenen Schaufenster – Märchenhaftes Schwalmstadt – Schwalmstadt erzählt Grimms Märchen neu“ haben wir eine bestehende Idee weiterentwickelt, die Tradition, Digitalisierung und Stadtentwicklung miteinander verbindet. Im Rahmen des Wettbewerbs können Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro gewonnen werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Umsetzung des eingereichten Projekts einzusetzen und muss im Jahr der Auszeichnung verausgabt werden. Die Preisverleihung findet am 24. April 2026 statt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine schriftliche Bestätigung, die Fördermittel werden an die jeweiligen Kommunen ausgezahlt. Märchen als Teil der Stadtidentität Schwalmstadt ist Teil des Rotkäppchen-Landes in der Grimmheimat Nordhessen und Mitglied der Deutschen Märchenstraße. Grimms Märchen sind seit Jahren sichtbar im Stadtbild verankert – unter anderem durch gestaltete Strom- und Verteilerkästen, Märchenmotive am Bahnhof sowie Bronzeskulpturen im öffentlichen Raum. Diese Gestaltung soll nun konsequent weiterentwickelt werden – digital, interaktiv und zukunftsorientiert. Bestehende Elemente werden nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Märchenfiguren werden digital animiert und zeigen, wie kulturelle Inhalte zeitgemäß interpretiert werden können. Diese Weiterentwicklung wird bereits im Bewerbungsvideo deutlich: KI-generierte Sequenzen veranschaulichen exemplarisch animierte Figuren sowie mögliche Gestaltungsansätze für Schaufenster. Die Idee: Digitalisierung, Interaktion und Leerstandsintegration Mit der „Märchenhaften Reise“ entsteht ein interaktiver Rundgang. Ausgewählte Standorte werden mit QR-Codes ausgestattet, über die Besucherinnen und Besucher Märchen digital abrufen können – beispielsweise als Audioformate, in unterschiedlichen Dialekten oder ergänzt durch Augmented-Reality-Elemente. Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Einbindung leerstehender Ladenflächen. Thematisch gestaltete Schaufenster werden in die Route integriert und mit zusätzlichen QR-Codes versehen. Diese liefern direkt vor Ort Informationen zu Ansprechpartnern, Flächengröße und Nutzungsmöglichkeiten.
16. Februar 2026
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, in die Städtebauförderung von Bund und Land zu kommen. Staatsminister Mansoori hatte uns am 13.11.2025 über die geplante Aufnahme informiert.“ so Bürgermeister Tobias Kreuter. Die Stadt hatte sich eigentlich mit den Innenstadtbereichen von Ziegenhain und Treysa beim Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beworben. Die Bewerbungen waren so zwar nicht erfolgreich, aber die Altstadt und der Versorgungsbereich in Treysa konnte in das Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgte am 17.12.2025 durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Zum Jahresbeginn gab es deshalb gleich zwei wichtige Termine. Am 3. Februar fand in Fulda eine Veranstaltung des zuständigen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum statt. Bei diesem Treffen erhielten alle in die Städtebauförderung aufgenommen Kommunen erste Informationen. Bürgermeister Tobias Kreuter tauschte sich mit den zuständigen Ansprechpartnern auf Ebene des Ministeriums und der Hessen Agentur aus. Am 10. Februar waren Mitarbeiter aus dem Referat Städtebau und Städtebauförderung des Ministeriums dann direkt vor Ort in Treysa. Dabei wurde über das bisher Erreichte und die Ziele für die Oberstadt gesprochen. Zudem gab es einen Rundgang durch die Altstadt. Hintergrund zum Programm Lebendige Zentren: „Lebendige Zentren“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Innenstadtbereiche lebendig, vielfältig und zukunftsfähig zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen bauliche Maßnahmen, die den Wandel aktiv begleiten – zum Beispiel die Sanierung historischer Gebäude, die Modernisierung öffentlicher Plätze oder die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für leerstehende Räume. Auch nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz und Klimaschutz spielen eine zentrale Rolle: Kurze Wege, mehr Grün und ein gesundes Stadtklima machen unsere Zentren attraktiver und lebenswerter. Erfolgreich ist das Programm vor allem, weil es auf Zusammenarbeit setzt. Die Kommunen entwickeln gemeinsam mit lokalen Akteuren – etwa aus Bürgerschaft, Handel, Kultur oder Zivilgesellschaft – Ideen und Projekte. So entstehen Vorhaben, die passgenau auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sind und von Vielen getragen werden. (HMWVW) In den kommenden Monaten gilt es das neue Förderprogramm zu implementieren und zu starten. Ein erster Förderantrag muss gestellt werden. Die Stadtverordneten hatten hierfür das Innenstadtentwicklungskonzept beschlossen. Es dient als Grundlage und wird zudem noch weiter angepasst, um die förderrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Außerdem geht es darum, Personen für die sogenannte Lokale Partnerschaft zu finden. Bürgermeister Kreuter erklärt „Das Ziel ist es, möglichst viele Projekte in der Oberstadt fördern zu können. Hierzu werden wir demnächst weitere Informationen auf der städtischen Homepage veröffentlichen. Besonders investive Förderungen am Gebäude und am Wohnumfeld können gefördert werden.“ Wissenswertes zur Städtebauförderung • Die Stadt kann 10 Jahre lang jährlich für Projekte und Maßnahmen Fördermittel beantragen. • Der Bund und das Land Hessen geben Zuschüsse in Höhe von 2/3 der Kosten, wenn die Stadt sich mit 1/3 beteiligt. • Gefördert wird die Stadt für öffentliche Projekte, aber auch für Maßnahmen von privaten Bauherren können Mittel weitergegeben werden. • Im Zuge einer Anteilsfinanzierung können Förderungen beantragt werden, die für grundhafte bauliche Instandsetzungen gewährt werden. • Zuschüsse müssen bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden und werden aber nur für un-rentierliche Kosten gewährt. • Für kleinere - nicht grundhafte - Sanierungsmaßnahmen wird es voraussichtlich ein Anreizförderprogramm geben. • Projekte werden nur gefördert, wenn diese noch nicht begonnen wurden. Maßgeblich ist der Zuwendungsbescheid. • Eine Lokale Partnerschaft wird aus Akteuren der Stadtgesellschaft gebildet, um in konzeptionellen Fragen und bei Förderanträge zu beraten. • Ziel sind insbesondere bauliche und städtebauliche Projekte, die bestehenden Wohnraum und das Wohnumfeld weiter qualifizieren und das baukulturelle Erbe erhalten. • Ebenfalls werden Projekte gefördert die Versorgungsangebote sichern und Impulse für Klimaschutz bzw. Klimaanpassung geben. Das städtische Bauamt koordiniert das Förderprogramm. Maßgeblich ist das sogenannte ISEK (Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept) sowie die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung von 2025. Für alle Interessierten sind auch Veranstaltungen im Jahresverlauf geplant. Im Internet gibt es folgende weiterführende Links: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/ https://www.staedtebaufoerderung.info/ https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/foerderprogramme-stadtentwicklung/foerderprogramme-stadtentwicklung_node.html  
13. Februar 2026
Die LEADER-Region Schwalm-Aue lädt gemeinsam mit dem Nachbarschaftshilfeverein Altenhilfe Treysa e. V. und dem Evangelischen Forum Schwalm-Eder zu einem besonderen Blick auf Baukultur im ländlichen Raum ein. Unter dem Titel „Schön hier. Architektur auf dem Land“ ist eine Wanderausstellung des Deutschen Architekturmuseums DAM, Frankfurt am Main, derzeit in der Region zu sehen. Für die Ausstellungsdauer laden begleitende Veranstaltungen dazu ein, sich zu informieren und zusätzlich die Ausstellung zu entdecken. In der Reihe findet am Mittwoch, den 25.02.2026, 18.00 Uhr, Begegnungsstätte RoSenhaus der Altenhilfe Treysa, Rosengasse 3, ein weiterer Vortrag mit dem Titel „alt und schön“ statt. J. Michael Ruhl von der Interessensgemeinschaft Bauernhaus geht darauf ein, weshalb sich die Sanierung und der Ausbau von historischen Gebäuden lohnen. Die zeitgemäße Weiternutzung alter Häuser in ihrer spezifischen Landschaft ist die Voraussetzung für ein attraktives Leben auf dem Land und ausschlaggebend für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Die gezeigten Beispiele zeigen, wieviel kulturelles Erbe in den alten Gebäuden steckt, wieviel menschliche Maßstäbe in allen Variationen erkennbar sind, wie die frühere Einheit von Haus und Siedlung spürbar wird und wie schön ein altes Haus werden kann, gerade in der Symbiose mit modernen Elementen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Die Wanderausstellung ist vom 06.02.2026 bis zum 05.03.2026 in der Begegnungsstätte RoSenhaus der Altenhilfe Treysa e.V., Rosengasse 3 in Schwalmstadt-Treysa zu sehen. Die Ausstellung ist dienstags bis freitags von 15 bis 18 Uhr und sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind Besuche nach Vereinbarung möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.altenhilfe-treysa.de und Tel. 0176 10 39 96 76 .
13. Februar 2026
Im Begleitprogramm zur Ausstellung „Schön hier. Architektur auf dem Land“ lädt die Altenhilfe Treysa e.V. am Mittwoch, 18. Februar 2026, um 18 Uhr, zu einem Vortrag in die Begegnungsstätte RoSenhaus, Rosengasse 3 in Treysa, ein. Jochen Steube von der Energieberatung Schwalm-Aue erläutert, warum sich die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden lohnt und worauf Eigentümer und Bauwillige dabei achten sollten. Vorgestellt werden Beispiele, wie historische Fachwerkhäuser und Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren sinnvoll und energieeffizient modernisiert werden können. Im anschließenden Gespräch besteht Gelegenheit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die begleitende Wanderausstellung „Schön hier. Architektur auf dem Land“ ist noch bis 5. März 2026 im RoSenhaus zu sehen. Öffnungszeiten: dienstags bis freitags von 15 bis 18 Uhr sowie sonntags von 14 bis 17 Uhr. Besuche sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich. Weitere Informationen unter www.altenhilfe-treysa.de oder telefonisch unter 0176 10 39 96 76.
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