Monatliches Erzählcafé der Altenhilfe Treysa e. V.

Der Nachbarschaftshilfeverein Altenhilfe Treysa e. V. startet mit Beginn des neuen Jahres ein dauerhaftes, monatliches Erzählcafé. Das Angebot richtet sich an alle, die sich an alltägliche Dinge aus ihrem Leben erinnern möchten und Freude daran haben, diese Erinnerungen mit anderen zu teilen.

Im Mittelpunkt des Erzählcafés stehen persönliche Geschichten aus dem Alltag früherer Zeiten. In offener und ungezwungener Atmosphäre besteht die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen. Thematisch können sich die Treffen jeweils an unterschiedlichen Aspekten des täglichen Lebens orientieren.

Das Erzählcafé findet im RoSenhaus der Altenhilfe Treysa e. V., Rosengasse 3, in Schwalmstadt-Treysa statt. Die Termine werden einmal im Monat angeboten. Der Eintritt ist frei.

5. Februar 2026
Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Kindertagesstätte „Schwälmer Stadtwichtel“ zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Übernahme einer Einzelintegrationsmaßnahme Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemäß des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans Identifikation und Umsetzung unserer pädagogischen Konzeption und aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes Erkennen und Beurteilen des Entwicklungsstandes der einzelnen Kinder sowie Einzelfallbeobachtungen inkl. Dokumentation und Evaluation Aktive Teamarbeit und regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Weiterbildungen Ihr Anforderungsprofil: abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher oder Anerkennung als Fachkraft gemäß § 25 b HKJGB motivierte, verantwortungsbewusste, kontakt- und einsatzfreudige Persönlichkeit soziale und kommunikative Kompetenz Team-, Konfliktfähigkeit und Spaß, in einem großen Team zu arbeiten ein gewisses Maß an Flexibilität bei den Arbeitszeiten Unser Angebot: Alle Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), wie Entgelt, Jahressonderzahlung, SuE-Zulage, Leistungsentgelt in Form des sog. alternativen Entgelt-Anreizsystems usw. 30 Tage Urlaub sowie 2 zusätzliche Regenerationstage Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Es handelt sich um eine befristete Stelle bis zum 31. Juli 2026. Es wird angestrebt, das Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiterzuführen. Die Einstellung erfolgt in Vollzeit mit z. Z. 39 Stunden wöchentlich (30 Std. Einzelintegration, 9 Std. Gruppendienst). Entgelt wird nach der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE gewährt. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 20. Februar 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.
5. Februar 2026
Bis Ende März 2026 ist die Gedenkstätte zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: geschlossen Dienstag bis Freitag: 14–17 Uhr jeden 2. und 4. Sonntag im Monat: 14–17 Uhr Darüber hinaus sind Termine, zum Beispiel für schulische und außerschulische Gruppen, nach vorheriger Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Ab April 2026 ist die Gedenkstätte wieder wie gewohnt geöffnet. https://www.gedenkstaette-trutzhain.de/
5. Februar 2026
Das Förderprogramm LandKulturPerlen unterstützt Projekte der Kulturellen Bildung mit Fördersummen von 1.000 €, 1.500 € oder 2.000 €. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Fördermittel werden in zwei Antragsrunden vergeben. Die erste Einreichfrist endet am 1. Februar 2026, der frühestmögliche Projektbeginn ist der 20. März 2026. Die zweite Einreichfrist endet am 1. Mai 2026, mit einem frühesten Projektbeginn am 20. Juni 2026. Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen (ausgenommen Schulen), kommunale Verwaltungen sowie Privatpersonen, darunter Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler sowie weitere Engagierte. Gefördert werden Projekte, die in einem ländlichen Landkreis in Hessen stattfinden und deren Durchführungsort weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Förderfähig sind Projekte der Kulturellen Bildung, die Menschen zusammenbringen, kreative Prozesse anstoßen und den Teilnehmenden ermöglichen, Inhalte und Abläufe aktiv mitzugestalten. Voraussetzung ist außerdem, dass das Projekt noch nicht begonnen hat und in Kooperation mit mindestens einem weiteren Partner umgesetzt wird. Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen, Projekte im Rahmen des Schulunterrichts, wiederkehrende Angebote sowie reine Kulturveranstaltungen ohne bildenden Ansatz. Weitere Informationen zum Förderprogramm, zu den Förderkriterien sowie zu den geförderten Landkreisen sind auf der Website der LandKulturPerlen zu finden. Weitere Infos unter: https://landkulturperlen.de/projektforderung Ansprechpartnerin: Barbara Brod, LandkulturPerlen, Tel. 069 348750487 oder brod@lkb-hessen.de Antragsformular
5. Februar 2026
Vom 6. Februar bis zum 5. März 2026 ist die Wanderausstellung „Schön hier. Architektur auf dem Land“ des Deutschen Architekturmuseums in Schwalmstadt-Treysa zu sehen. Die Ausstellung zeigt aktuelle Bauprojekte aus ländlichen Räumen und veranschaulicht, wie Architektur zur Lebensqualität, Identität und Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums beitragen kann. Ausgestellt werden Beispiele aus ganz Deutschland, die unterschiedliche Themen des Bauens und Sanierens aufgreifen – von der Umnutzung bestehender Gebäude über die Sanierung historischer Bausubstanz bis hin zur Gestaltung moderner Begegnungsorte. Die Ausstellung richtet sich an Kommunalpolitik, Verwaltung, Vereine, Initiativen, Planungsbüros sowie an alle Interessierten. Zu sehen ist die Ausstellung im RoSenhaus der Altenhilfe Treysa, Rosengasse 3, in Schwalmstadt-Treysa. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 15 bis 18 Uhr, sonntags von 14 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Ausstellung wird am Freitag, den 6. Februar 2026, um 16 Uhr eröffnet. Nach einer Einführung durch Dr. Annette Becker vom Deutschen Architekturmuseum und Gerhard Greiner, Präsident der Hessischen Architektenkammer, besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Rundgang und Austausch. Für die Eröffnung wird um vorherige Anmeldung über die Regionalentwicklung Schwalm-Aue gebeten. Begleitend zur Ausstellung findet während der gesamten Laufzeit ein Veranstaltungsprogramm statt. In Vorträgen, Führungen, Beratungsangeboten und Diskussionsrunden werden unter anderem Themen wie energieeffiziente Sanierung, der Umgang mit historischer Bausubstanz sowie die zukünftige Nutzung von Kirchengebäuden behandelt.
Show More