Heimatministerium fördert mit 320.000 Euro Brauchtum und Fastnacht bei hessischen Vereinen
Auch wenn die fünfte Jahreszeit beendet ist, gibt es für alle Närrinnen und Narren sowie für die zahlreichen Vereine, die sich in Hessen der Brauchtumspflege widmen, gute Nachrichten: Das Hessische Heimatministerium stärkt die Förderung von Brauchtumspflege.
„Unsere Heimat lebt von den Menschen, die Traditionen bewahren und mit Leben füllen. In Hessen gibt es unzählige Vereine, die genau das tun – oft ehrenamtlich und mit großem Engagement. Diese Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem Unterstützung. Deshalb stocken wir die Fördermittel in diesem Jahr kräftig auf“, so Heimatminister Ingmar Jung.
Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.
„2025 stehen für die Förderung 320.000 Euro bereit“, teilt Heimatminister Jung mit und betont: „Damit haben wir die bisherige Fördersumme zur Stärkung des hessischen Brauchtums vervierfacht. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Antragsberechtigten, weil wir zusätzlich zu den unterschiedlichen Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen ausdrücklich auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnehmen.“
Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.
Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:
Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist
Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.
„Unsere Heimat lebt von den Menschen, die Traditionen bewahren und mit Leben füllen. In Hessen gibt es unzählige Vereine, die genau das tun – oft ehrenamtlich und mit großem Engagement. Diese Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem Unterstützung. Deshalb stocken wir die Fördermittel in diesem Jahr kräftig auf“, so Heimatminister Ingmar Jung.
Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.
„2025 stehen für die Förderung 320.000 Euro bereit“, teilt Heimatminister Jung mit und betont: „Damit haben wir die bisherige Fördersumme zur Stärkung des hessischen Brauchtums vervierfacht. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Antragsberechtigten, weil wir zusätzlich zu den unterschiedlichen Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen ausdrücklich auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnehmen.“
Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.
Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:
Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist
Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Ambulante Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder bietet im Frühjahr 2027 einen neuen Qualifikationskurs für Menschen an, die sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit engagieren möchten. Unter dem Titel „Sterbende begleiten lernen“ werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet, schwer kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige zu begleiten. Der Kurs umfasst insgesamt 100 Stunden und gliedert sich in einen Grundkurs, eine Praktikumsphase und einen Vertiefungskurs. Die Schulungen finden sowohl an Wochenenden als auch an einzelnen Abendterminen unter der Woche statt. Zu den Inhalten gehören unter anderem die Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen von Verlust und der eigenen Sterblichkeit. Außerdem geht es darum, das Sterben als Teil des Lebens zu verstehen und Sicherheit im Umgang mit Menschen in der letzten Lebensphase zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Menschen bei der Vorbereitung auf das Sterben und den Tod sowie auf Gesprächen mit Angehörigen. Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich Zeit für andere nehmen möchten, Interesse an persönlichen und wertvollen Gesprächen haben und Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten möchten. Auch der Austausch mit anderen Teilnehmenden und die persönliche Weiterentwicklung sind Bestandteile der Qualifikation. Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung gibt es bei den Koordinatorinnen der Ambulanten Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder, Christine-Ann Raesch und Michaela Stumpf. Kontakt: Ambulante Hospizarbeit des Kirchenkreises Schwalm-Eder Zur Schanze 14 34613 Schwalmstadt Mobil: 0176 41882480 E-Mail: hospizarbeit-kkse@ekkw.de

Am Samstag, 10. Oktober 2026 , ist Oliver Steinhoff mit seiner „ Elvis Symphonic Show “ in der Bodega del Castillo zu Gast. Als Elvis-Interpret präsentiert er bekannte Hits des Musikers und nimmt das Publikum mit auf eine musikalische Reise durch dessen Karriere. Neben der Musik erwartet die Besucherinnen und Besucher ein 3-Gang-Menü der Bodega del Castillo. Damit verbindet die Veranstaltung die musikalische Darbietung mit einem gemeinsamen Abendessen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr. Der Eintritt kostet 79 Euro inklusive 3-Gang-Menü. Für Mitglieder des Weinclubs gilt ein Preis von 75 Euro. Veranstalter sind die Bodega del Castillo und die Vinothek La Copa. Die Veranstaltung findet in der Bodega del Castillo, Paradeplatz 2, statt. Karten sind ausschließlich im Vorverkauf in der Vinothek La Copa, Wiederholdstraße 13, erhältlich. Auch Reservierungen und weitere Informationen erfolgen über die Vinothek unter 0151 12726873 oder per E-Mail an info@vinos-lacopa.de .

Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Leiter/in (m/w/d) im Bereich Finanzverwaltung zu besetzen. Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbegebiete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven. Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohnwert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Leitung/Führung des Fachbereiches Finanzen mit den Bereichen Stadtkasse, Steuern und Abgaben, Haushalt und internes Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse und den kaufmännischen Bereich des Freibades Erstellung von Gebührenkalkulationen in den Bereichen Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser Mitwirkung bei der Kalkulation und Festsetzung sonstiger städtischer Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Koordinierung, Organisation und Überwachung des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes und den Jahresabschlüssen Überwachung von Angelegenheiten von besonderer Bedeutung der Stadt als Steuerschuldner Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Weiterbildung zur/zum Verwaltungswirt/in Führungskompetenz/-fähigkeit Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder vergleichbaren Position sind wünschenswert Gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den anzuwendenden Rechtsvorschriften (z. B. HGO, GemHVO, GemKVO, HVwVfG, VwZG, KAG, EstG, AO) sind vorteilhaft Sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS-Office-Produkten Präsentations- und Moderationsgeschick sowie sicheres, kompetentes, ausdruckstarkes Auftreten Belastbarkeit, hohe Leistungsfähigkeit, wirtschaftliches Handeln, Organisationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität Unser Angebot: Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A13 gD Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ausgewiesen. Es ist jedoch auch eine Besetzung im Angestelltenverhältnis nach dem TVöD möglich 31 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung) für Tarifbeschäftigte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements Fahrrad- bzw. E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von derzeit 41 Wochenstunden bei Beamten bzw. 39 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigen. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 30. Oktober 2026 an: Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Personalentwicklung - Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.d e Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernichten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich.


