Heimatministerium fördert mit 320.000 Euro Brauchtum und Fastnacht bei hessischen Vereinen

Auch wenn die fünfte Jahreszeit beendet ist, gibt es für alle Närrinnen und Narren sowie für die zahlreichen Vereine, die sich in Hessen der Brauchtumspflege widmen, gute Nachrichten: Das Hessische Heimatministerium stärkt die Förderung von Brauchtumspflege.

„Unsere Heimat lebt von den Menschen, die Traditionen bewahren und mit Leben füllen. In Hessen gibt es unzählige Vereine, die genau das tun – oft ehrenamtlich und mit großem Engagement. Diese Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem Unterstützung. Deshalb stocken wir die Fördermittel in diesem Jahr kräftig auf“, so Heimatminister Ingmar Jung.

Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.

„2025 stehen für die Förderung 320.000 Euro bereit“, teilt Heimatminister Jung mit und betont: „Damit haben wir die bisherige Fördersumme zur Stärkung des hessischen Brauchtums vervierfacht. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Antragsberechtigten, weil wir zusätzlich zu den unterschiedlichen Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen ausdrücklich auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnehmen.“

Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.

Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.

Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:

Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist

Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

15. Juli 2025
„The Vikings“ Sommerfest am 2. August in Treysa um 14 Uhr. Die Gäste dürfen sich auf frisch gezapftes Bier vom Fass und Bratwurst vom Grill freuen. Unterstützt wird die Veranstaltung unter anderem von der Privatbrauerei Schwalm Bräu und Bornmann. Der Eintritt ist frei.
15. Juli 2025
Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.
15. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html
15. Juli 2025
Das Team der Kita Wiegelsweg hat im Juni 2025 erfolgreich die Zertifizierung für die umfassende Marte Meo-Fortbildung erhalten. Dabei handelt es sich um eine videobasierte Methode, die pädagogische Fachkräfte darin unterstützt, Kinder in ihrer Entwicklung gezielt zu begleiten und zu fördern.
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