Heimatministerium fördert mit 320.000 Euro Brauchtum und Fastnacht bei hessischen Vereinen
Auch wenn die fünfte Jahreszeit beendet ist, gibt es für alle Närrinnen und Narren sowie für die zahlreichen Vereine, die sich in Hessen der Brauchtumspflege widmen, gute Nachrichten: Das Hessische Heimatministerium stärkt die Förderung von Brauchtumspflege.
„Unsere Heimat lebt von den Menschen, die Traditionen bewahren und mit Leben füllen. In Hessen gibt es unzählige Vereine, die genau das tun – oft ehrenamtlich und mit großem Engagement. Diese Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem Unterstützung. Deshalb stocken wir die Fördermittel in diesem Jahr kräftig auf“, so Heimatminister Ingmar Jung.
Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.
„2025 stehen für die Förderung 320.000 Euro bereit“, teilt Heimatminister Jung mit und betont: „Damit haben wir die bisherige Fördersumme zur Stärkung des hessischen Brauchtums vervierfacht. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Antragsberechtigten, weil wir zusätzlich zu den unterschiedlichen Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen ausdrücklich auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnehmen.“
Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.
Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:
Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist
Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.
„Unsere Heimat lebt von den Menschen, die Traditionen bewahren und mit Leben füllen. In Hessen gibt es unzählige Vereine, die genau das tun – oft ehrenamtlich und mit großem Engagement. Diese Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem Unterstützung. Deshalb stocken wir die Fördermittel in diesem Jahr kräftig auf“, so Heimatminister Ingmar Jung.
Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.
„2025 stehen für die Förderung 320.000 Euro bereit“, teilt Heimatminister Jung mit und betont: „Damit haben wir die bisherige Fördersumme zur Stärkung des hessischen Brauchtums vervierfacht. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Antragsberechtigten, weil wir zusätzlich zu den unterschiedlichen Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen ausdrücklich auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnehmen.“
Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.
Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:
Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist
Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Cyclekarts zurück in Schwalmstadt Am 25. und 26. April ist der Verein Cyclekart Germany mit dem „Cyclekart Track Day“ erneut zu Gast in Schwalmstadt. Auf dem Gelände des ehemaligen China-Parks in Ziegenhain sind die besonderen, selbstgebauten Fahrzeuge wieder in Aktion zu sehen. Gefahren wird am Samstag von 12 bis 18 Uhr und am Sonntag von 12 bis 16 Uhr . Der Eintritt ist kostenfrei , der Zugang erfolgt über das große Haupttor des Geländes. Im Mittelpunkt stehen die sogenannten Cyclekarts – in Eigenarbeit gebaute Fahrzeuge im Stil der Rennwagen aus den 1920er bis 1940er Jahren. Statt Wettbewerb geht es vor allem um die Freude an Technik, Kreativität und den Austausch innerhalb der Community. Besucher:innen können die Fahrzeuge aus nächster Nähe erleben und mit den Fahrer:innen ins Gespräch kommen. Der Besucherbereich geht dabei nahtlos in das Fahrerlager über und ermöglicht einen offenen Einblick in das Hobby und den Bau der Fahrzeuge. Wer sich für Technik, Gestaltung oder historischen Motorsport interessiert, kann hier die Community kennenlernen und mehr über das Hobby erfahren. Mehr zum Verein und jede Menge technische Infos gibt es auf der Website von Cyclekart Germany .

Der Anmeldeschluss war am 01.03., aktuell sind aber noch Nachmeldungen möglich! In den Osterferien 2026 wird eine Freizeit für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren angeboten. Veranstaltet wird das Angebot von der Evangelischen Jugend Schwalm-Eder in Kooperation mit dem Evangelischen Jugendhaus Arche in Schwalmstadt-Treysa. Die Freizeit findet vom 7. bis 11. April 2026 statt. Ziel der fünftägigen Veranstaltung ist es, Kindern abwechslungsreiche Tage mit gemeinschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem Spiele, Outdooraktionen, Geschichten und erlebnispädagogische Angebote. Ein Schwerpunkt liegt auf Aktivitäten in der Natur sowie auf gemeinsamen Erlebnissen mit anderen Kindern. Untergebracht werden die Teilnehmenden im CVJM Camp Münchhausen, wo auch ein Großteil des Programms stattfinden wird. Neben den Aktivitäten draußen sind auch Programmpunkte in Innenräumen vorgesehen. Die Freizeit wird von erfahrenen Jugendleiterinnen und Jugendleitern unter Anleitung einer Jugenddiakonin organisiert und begleitet. Der Teilnahmebeitrag beträgt 150 Euro, Geschwisterkinder zahlen 130 Euro pro Person. Darin enthalten sind Programm- und Bastelmaterialien, Vollverpflegung, die Unterkunft in Mehrbettzimmern sowie die An- und Abreise. Für Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten. Die Anzahl der Plätze ist auf maximal 35 Kinder begrenzt. Anmeldeschluss ist der 1. März 2026. Interessierte Familien können sich per E-Mail oder über ein Onlineformular anmelden. Ansprechpartnerin ist Jugenddiakonin Maren Melchior vom Evangelischen Jugendhaus Arche in Schwalmstadt-Treysa. Osterfreizeit PDF

Ab Mitte März ist das Rentenmobil wieder unterwegs: Der Beratungsbus der Deutschen Rentenversicherung Hessen macht montags bis donnerstags Station in Nord- und Osthessen. Der erste Halt ist am 16. März von 8.30 bis 15 Uhr in Langenselbold am Schlosspark. „Mit dem Rentenmobil möchten wir unseren Versicherten in der Fläche ein wohnortnahes Beratungsangebot zu Rente, Reha, Prävention und Altersvorsorge bieten“, so Dr. Michael Stegmann von der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Im Bus unterwegs sind eine Rentenversicherungsberaterin oder ein -berater sowie eine Serviceperson, die die Menschen an der Infotheke im Eingangsbereich empfängt und das Fahrzeug steuert. Mit Termin können sich Versicherte zu Themen ihrer Wahl beraten lassen. Dazu gibt es ein kleines Büro, in dem bis zu zwei Ratsuchende Platz haben. Das Rentenmobil fährt folgende 17 Städte und Gemeinden regelmäßig an: Birstein, Büdingen, Ebsdorfergrund, Florstadt, Freigericht, Frielendorf, Gedern, Grünberg, Langenselbold, Melsungen, Ortenberg, Schlitz, Schwalmstadt, Sontra, Spangenberg, Stadtallendorf und Wabern. Der Fahrplan steht unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de. Die Terminvergabe zur Beratung im Rentenmobil läuft über E-Mail: termin@drv-hessen.de oder Telefon: 069 99992090. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betreibt landesweit zehn Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem gibt es in acht hessischen Städten und Gemeinden regelmäßig Sprechtage. Dieses Angebot ergänzen zahlreiche ehrenamtliche Versichertenälteste, die Versicherte vor Ort unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,5 Millionen Versicherte, 593.000 Rentnerinnen und Rentner sowie 117.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.


