Bauarbeiten schneller als geplant
Dritter Bauabschnitt an der B454 beginnt am Montag - Industriegebiet Nord bleibt über Ziegenhain und Allendorf erreichbar

BU: Von Treysa aus kommend ist das Industriegebiet Nord am besten über Allendorf (Landsburg) zu erreichen. Skizze: Stadt Schwalmstadt
Die Baumaßnahmen im Bauabschnitt 1 an der Bundesstraße 454 zwischen Treysa und Ziegenhain verlaufen sehr gut und werden zeitlich bereits deutlich vor dem 16. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Hierdurch wird es möglich, bereits unmittelbar im Anschluss an den Bauabschnitt 1 mit den Arbeiten des Bauabschnitts 3 zu beginnen und diese bis voraussichtlich 16. Dezember 2022 abzuschließen. Bei dem dritten Bauabschnitt handelt es sich um den Kreuzungsbereich B454/In der Aue. „Damit verkürzt sich die Bauzeit im nächsten Jahr um etwa zwei Monate“, erklärt Schwalmstadts Bürgermeister Stefan Pinhard. Genau wie auch bisher für den Bauabschnitt 3 vorgesehen, wird der Kreuzungsbereich entsprechend gesperrt. Die Zufahrt zum Industriegebiet Nord in Treysa wird ab Montag, 31. Oktober, bis zum 16. Dezember nur über die Hans-Heidelmann-Straße/In der Aue als Sackgasse erreichbar sein. Von Treysa aus kommend ist dann keine Erreichbarkeit oder Durchfahrtsmöglichkeit gegeben. Die BFT Tankstelle ist aber weiterhin von Treysa aus erreichbar.
Das bringt auch Änderungen im Linienbusverkehr mit sich, weil alle Linien von und nach Treysa durch den Stadtteil Ascherode geführt werden müssen. Die Linien, die die Ziegenhainer Haltestellen „Steinbühlweg“ und „Berufsschule“ bedienen, fahren von der „Landgraf Philipp-Straße“ kommend in die „Hessenallee“ – „Steinbühlweg“ – „Fünftenweg“ und biegen wieder nach links ab Richtung „Hessenallee“ und bedienen dort für beide Fahrtrichtungen auf der rechten Seite die beiden vorgenannten Haltestellen. Die jeweils linken Haltestellenseiten werden außer Betrieb gestellt. Die Abfahrt aus der „Hessenallee“ erfolgt über die „Landgraf-Philipp-Straße“. Die Treysaer Haltestellen „Aue“ und „Industriestraße“ könnenn nicht angefahren werden. In 2023 folgt der letzte Bauabschnitt. Je nach Witterung wird ab Anfang/Mitte März der Kreisverkehr im Bereich B454/An der Feuerwache/L3067 wie geplant gebaut. Über den Winter vom 16. Dezember bis Anfang/Mitte März wird die Strecke für den gesamten Verkehr in beide Richtungen freigegeben.
Räumungsverkauf bei Primus Natura
Dass die Baustellensituation durchaus auch kritisch gesehen wird, haben Bürgermeister Stefan Pinhard und sein designierter Nachfolger Tobias Kreuter in zahlreichen Gesprächen mit den im Industriegebiet Treysa Nord ansässigen Unternehmen erfahren. „Wir tun in Abstimmung mit Hessen Mobil alles dafür, dass die Bauzeit möglichst kurz gehalten wird. Außerdem werden wir die Erreichbarkeit der ansässigen Unternehmen gut kommunizieren“, versprechen beide. So werden während der gesamten Bauphase Hinweisbanner den Weg in das Industriegebiet weisen. Bei der Firma Primus Natura in der Rudolphsaue 2 beispielsweise findet aktuell ein totaler Räumungsverkauf statt. Nach fast vier Jahrzehnten im Handel mit Naturholzmöbeln und Accessoires hat das Inhaber-Ehepaar Ute und Dr. Josef Bagus entschieden, das beliebte Einrichtungshaus aus Alters- und Nachfolgegründen für immer zu schließen. „Wir möchten uns ganz herzlich bei unseren Kunden für ihre jahrzentelange Treue bedanken und bitten die Unannehmlichkeiten, die durch die Baustelle entstehen, zu entschuldigen“, sagt Ute Bagus. Während des Räumungsverkaufs bei Primus Natura sind alle Verkaufsartikel radikal im Preis reduziert. Aus Treysa kommend, kann das Einrichtungshaus neben der offiziellen Umleitungsstrecke am schnellsten über Allendorf (Landsburg) angefahren werden (siehe Anfahrtsskizze). „Es ist wichtig, dass alle ortsansässigen Unternehmen trotz Baustelle immer erreichbar bleiben. Auch während des verkaufsoffenen Rotkäppchensonntags am 6. November wird die Erreichbarkeit gewährleistet sein“, versprechen Pinhard und Kreuter. Infos zum Rotkäppchensonntag lesen Sie auf der nächsten Seite.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html