6. Dezember: Kleiner Nikolausmarkt in Treysa

Treysa.
Rund um den Goldesel in der unteren Bahnhofstraße in Treysa liegt am Dienstag, 6. Dezember, der Duft von frischen Kreppeln, gebrannten Mandeln und leckerem Glühwein in der Luft. Dann nämlich findet dort von 14 bis 18 Uhr ein kleiner Nikolausmarkt statt. Die Besucher:innen dürfen sich auf Marktstände mit Imkereiprodukten, Wildwurstwaren, Bio-Leckereien und weihnachtlichen Dekoartikeln freuen. Im „Dätschweck“ ist akustische Livemusik zu hören.
Aktionstag der RotkäppchenCard
Doch damit nicht genug: Für Inhaberinnen und Inhaber der RotkäppchenCard lohnt sich ein ausgiebiger Bummel durch die Geschäfte in Schwalmstadt am Nikolaustag ganz besonders. Denn passend zum Anlass machen viele Geschäfte Geschenke. Elektro Rieper, Schwälmer Brotladen, Flöter Uhren & Schmuck, Intersport Gundlach, Fischi`s Bikebox, Schuhhaus Herche, Sanitätshaus König, Brillenstudio Langer, Idee & Spiel Moser sowie das Wellness Paradies am Silbersee in Frielendorf gewähren an diesem Tag sechs Prozent in Form von Käppies auf die RotkäppchenCard (ausgenommen sind Aktions- und bereits reduzierte Waren). Der RotkäppchenCard-Verein engagiert sich seit 2004 für die Region und die Stärkung des Einzelhandels in der Schwalm. Da ist es klar, dass der Verein das Kaufen im stationären Einzelhandel am Nikolaustag besonders belohnt. Denn auch alle Karteninhaber:innen, die am Nikolaustag 2022 im Büro des RotkäppchenCard e.V., Hundsgasse 1 in Treysa, einen Gutschein kaufen, erhalten sechs Prozent in Form von Käppies auf ihre persönliche Rotkäppchenkarte gutgeschrieben. Es sind pro Karteninhaber:in nur drei Gutscheine möglich. Auf jeden der drei Gutscheine kann ein Höchstwert von 100 Euro aufgebucht werden. Die Menge der Gutscheine ist begrenzt. Insgesamt können 50.000 Käppies verschenkt werden. Das Büro ist am Nikolaustag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Gern können Bestellungen telefonisch unter 06691-806565, per Mail an buero@rotkaeppchen-card.de oder über www.rotkaeppchen-card.de bestellt werden.
Kinderkarussell und Nikolaus
Die jüngsten Gäste können auf einem Kinderkarussell einige Runden drehen. Sogar der Nikolaus persönlich stattet dem Markt einen Besuch ab und verteilt kleine Überraschungen an die anwesenden Kinder.
Aktionstag der RotkäppchenCard
Doch damit nicht genug: Für Inhaberinnen und Inhaber der RotkäppchenCard lohnt sich ein ausgiebiger Bummel durch die Geschäfte in Schwalmstadt am Nikolaustag ganz besonders. Denn passend zum Anlass machen viele Geschäfte Geschenke. Elektro Rieper, Schwälmer Brotladen, Flöter Uhren & Schmuck, Intersport Gundlach, Fischi`s Bikebox, Schuhhaus Herche, Sanitätshaus König, Brillenstudio Langer, Idee & Spiel Moser sowie das Wellness Paradies am Silbersee in Frielendorf gewähren an diesem Tag sechs Prozent in Form von Käppies auf die RotkäppchenCard (ausgenommen sind Aktions- und bereits reduzierte Waren). Der RotkäppchenCard-Verein engagiert sich seit 2004 für die Region und die Stärkung des Einzelhandels in der Schwalm. Da ist es klar, dass der Verein das Kaufen im stationären Einzelhandel am Nikolaustag besonders belohnt. Denn auch alle Karteninhaber:innen, die am Nikolaustag 2022 im Büro des RotkäppchenCard e.V., Hundsgasse 1 in Treysa, einen Gutschein kaufen, erhalten sechs Prozent in Form von Käppies auf ihre persönliche Rotkäppchenkarte gutgeschrieben. Es sind pro Karteninhaber:in nur drei Gutscheine möglich. Auf jeden der drei Gutscheine kann ein Höchstwert von 100 Euro aufgebucht werden. Die Menge der Gutscheine ist begrenzt. Insgesamt können 50.000 Käppies verschenkt werden. Das Büro ist am Nikolaustag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Gern können Bestellungen telefonisch unter 06691-806565, per Mail an buero@rotkaeppchen-card.de oder über www.rotkaeppchen-card.de bestellt werden.
Kinderkarussell und Nikolaus
Die jüngsten Gäste können auf einem Kinderkarussell einige Runden drehen. Sogar der Nikolaus persönlich stattet dem Markt einen Besuch ab und verteilt kleine Überraschungen an die anwesenden Kinder.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html