50 Jahre Städtepartnerschaft Schwalmstadt – Zwalm
Jubiläumsfeier vom 25. – 27.08.2023

Seit nunmehr 50 Jahren pflegt unsere Stadt eine herzliche und wertvolle Partnerschaft mit der belgischen Gemeinde Zwalm.
Aus diesem Grund soll das Jubiläum nicht nur mit einem Festakt, sondern auch mit allen Schwalmstädter BürgerInnen gefeiert werden. Beginn der öffentlichen Festlichkeiten ist am Freitag, dem 25.08.2023 ab 10 Uhr auf dem Marktplatz Treysa. Um Geschmack auf Partnerschaft zu bekommen, bieten die beiden Partnerschaftsvereine Spezialitäten der heimischen Regionen an, Bier, Wurst, Pralinen, Kartoffelplatz uvm. Am Abend findet um 19.00 Uhr, auf dem Paradeplatz in Ziegenhain, ein Konzert des Blasorchesters Schwalmstadt statt, anschließend ab ca. 21.00 Uhr sorgt DJ Gerrit aus Zwalm für die musikalische Unterhaltung.
Städtepartnerschaften sind für alle da, stehen allen Menschen offen und ermöglichen jedem eine aktive Teilhabe. Der Austausch von Kultur, Bildung, Sport und Wirtschaft hat unser Verständnis füreinander vertieft und unsere Städte enger miteinander verbunden. Wir haben kulturelle Veranstaltungen organisiert, Schüleraustauschprogramme initiiert und vieles mehr. Diese Partnerschaft hat nicht nur das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger bereichert, sondern auch zu einem tieferen Verständnis und Respekt zwischen unseren Gemeinden beigetragen. Es sind feste Freundschaften entstanden.
Urkunde als Freundschaftsversprechen
Am Samstagabend werden die 2 Bürgermeister Bruno Tuybens und Tobias Kreuter durch Unterzeichnung einer Urkunde das Freundschaftsversprechen offiziell bestätigen.
Baumpflanzaktion
Als symbolisches Zeichen der Freundschaft wird am Sonntagmorgen, um 10.00 Uhr durch beide Bürgermeister und Partnerschaftsvereine ein Baum in der Zwalmstraße gepflanzt. Der Baum steht für eine dauerhafte Partnerschaft, die gepflegt werden muss, damit sie wächst.Im Anschluss daran werden die belgischen Gäste verabschiedet und reisen zurück nach Zwalm.
Aus diesem Grund soll das Jubiläum nicht nur mit einem Festakt, sondern auch mit allen Schwalmstädter BürgerInnen gefeiert werden. Beginn der öffentlichen Festlichkeiten ist am Freitag, dem 25.08.2023 ab 10 Uhr auf dem Marktplatz Treysa. Um Geschmack auf Partnerschaft zu bekommen, bieten die beiden Partnerschaftsvereine Spezialitäten der heimischen Regionen an, Bier, Wurst, Pralinen, Kartoffelplatz uvm. Am Abend findet um 19.00 Uhr, auf dem Paradeplatz in Ziegenhain, ein Konzert des Blasorchesters Schwalmstadt statt, anschließend ab ca. 21.00 Uhr sorgt DJ Gerrit aus Zwalm für die musikalische Unterhaltung.
Städtepartnerschaften sind für alle da, stehen allen Menschen offen und ermöglichen jedem eine aktive Teilhabe. Der Austausch von Kultur, Bildung, Sport und Wirtschaft hat unser Verständnis füreinander vertieft und unsere Städte enger miteinander verbunden. Wir haben kulturelle Veranstaltungen organisiert, Schüleraustauschprogramme initiiert und vieles mehr. Diese Partnerschaft hat nicht nur das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger bereichert, sondern auch zu einem tieferen Verständnis und Respekt zwischen unseren Gemeinden beigetragen. Es sind feste Freundschaften entstanden.
Urkunde als Freundschaftsversprechen
Am Samstagabend werden die 2 Bürgermeister Bruno Tuybens und Tobias Kreuter durch Unterzeichnung einer Urkunde das Freundschaftsversprechen offiziell bestätigen.
Baumpflanzaktion
Als symbolisches Zeichen der Freundschaft wird am Sonntagmorgen, um 10.00 Uhr durch beide Bürgermeister und Partnerschaftsvereine ein Baum in der Zwalmstraße gepflanzt. Der Baum steht für eine dauerhafte Partnerschaft, die gepflegt werden muss, damit sie wächst.Im Anschluss daran werden die belgischen Gäste verabschiedet und reisen zurück nach Zwalm.

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html