03.04.2025 Kinoabend zum Brexit: Polit-Thriller und spannende Diskussion
Im Rahmen des 75-jährigen Jubiläums der Europa-Union Schwalm-Eder findet am 3. April 2025 um 19:00 Uhr ein besonderer Kinoabend im Burgtheater Treysa statt. Gezeigt wird der Polit-Thriller „Brexit – The Uncivil War – Chronik eines Abschieds“, der die Hintergründe und Strategien rund um das britische EU-Referendum beleuchtet.
Nach dem Film folgt eine offene Gesprächsrunde mit Mark Weinmeister, Kasseler Regierungspräsident und ehemaliger Europa-Staatssekretär. Gemeinsam mit den Gästen wird er die politischen und gesellschaftlichen Folgen des Brexit diskutieren.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Kleine Snacks und Getränke begleiten den Abend. Der Eintritt ist frei.
Ein spannendes Event für alle, die sich für europäische Politik und ihre Auswirkungen interessieren!
Nach dem Film folgt eine offene Gesprächsrunde mit Mark Weinmeister, Kasseler Regierungspräsident und ehemaliger Europa-Staatssekretär. Gemeinsam mit den Gästen wird er die politischen und gesellschaftlichen Folgen des Brexit diskutieren.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Kleine Snacks und Getränke begleiten den Abend. Der Eintritt ist frei.
Ein spannendes Event für alle, die sich für europäische Politik und ihre Auswirkungen interessieren!

Im Schwalm-Eder-Kreis findet folgende Übung der Bundeswehr statt: „Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV, Übungsreihe: PHOENIX“ Zeitraum: 01.07.2025 – 30.09.2025 Übungsbereich: Schwalm-Eder-Kreis Übende Einheit: KpfHubschrRgt 36 Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar Bemerkung: In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Die Übung finden nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen statt. Autobahnen und Ballungsräume werden ausgespart. Eine genauere Eingrenzung an Zeit und Ort ist aufgrund von Wetter und Verfügbarkeit von Personal und Material nicht möglich.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises reagiert auf die anhaltende Trockenheit und untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um eine Gefahr für den Naturhaushalt ausschließen zu können. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung, in der folgende Regelungen enthalten sind: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Schwalm-Eder-Kreis wird bis auf Weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Eder und die Fulda unterhalb der Einmündung der Eder. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. Original Artikel: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemeldungen.htm/Pressemitteilungen/Entnahme-von-Wasser-aus-oberirdischen-Gewaessern-im-Schwalm-Eder-Kreis-ab-sofort-untersagt.html